Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Teheran
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Auf den folgenden Seiten können sich iranische Staatsangehörige für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung und Eheschließung für Aufenthalte über 90 Tage registrieren.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails:
1. innerhalb von 30 Minuten: eine Registrierungsmail mit Ihrer Referenznummer und
2. ungefähr 4 Wochen vor dem eigentlichen Termin: eine Terminmail mit Datum und Uhrzeit Ihres Vorsprachetermins
Derzeit beträgt die Wartezeit zwischen der Registrierung und der endgültigen Zuweisung eines Vorsprachetermins über ein Jahr. (Stand: November 2025)
Bitte prüfen Sie nach erfolgter Registrierung aufmerksam, ob Sie die Registrierungsmail erhalten haben und die von Ihnen gemachten Angaben fehlerfrei sind. Falls Ihre Angaben fehlerhaft sein sollten, so stornieren Sie Ihre Registrierung bitte über den in der Registrierungsmail mitgeteilten Stornierungslink. Anschließend können Sie eine neue Registrierung durchführen. Eine Korrektur fehlerhafter Eintragungen durch die Botschaft ist nicht möglich.
Sollte es auf Grundlage einer Registrierung mit fehlerhaften Informationen (z.B. Fehler in der Passnummer und/oder Namensschreibweise) zu einer Terminzuweisung kommen, so besteht die Möglichkeit, dass Sie am Tag des zugewiesenen Termins keinen Einlass in die Visastelle erhalten.
Bei der Vornahme einer Registrierung beachten Sie bitte Folgendes:
- Alle Eintragungen müssen ausschließlich in lateinischen Buchstaben erfolgen.
- Alle antragstellenden Personen, d.h. auch minderjährige Kinder (unter 18 Jahren), benötigen eine eigene Registrierung.
- Jeder Person darf sich nur einmal für einen Termin registrieren. Mehrfache Registrierungen der gleichen Person werden sofort gelöscht.
- Die Daten der Person, für die eine Registrierung vorgenommen wird, müssen unbedingt mit den Daten der Person übereinstimmen, die den späteren Termin wahrnimmt.
Wichtiger Hinweis für Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit: Afghanische Antragstellende müssen sich über das Terminvergabesystem der deutschen Botschaft in Kabul registrieren. Dies gilt auch für Personen mit Daueraufenthalt in Iran. Derzeit ist die Registrierung auf der Warteliste der Botschaft Kabul nur für den Antragsort Islamabad möglich. Zukünftig wird die Registrierung auf der Warteliste auch für den Antragsort Teheran möglich sein. Weitere Informationen sind auf der folgenden Internetseite abrufbar: Botschaft Kabul: Langfristiger Aufenthalt - über 90 Tage
Alle bis einschließlich 18.06.2025 getätigte Registrierungen auf dieser Warteliste afghanischer Antragsteller behalten ihre Gültigkeit und werden zusammen mit den Registrierungen auf der Warteliste der deutschen Botschaft in Kabul in chronologischer Reihenfolge terminiert.
Neue Registrierungen afghanischer Antragstellender (ab dem 02.11.2025) auf dieser Warteliste werden gelöscht.
Wichtiger Hinweis für Familienangehörige von in Deutschland anerkannten Flüchtlingen:
Die Registrierung für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung oder Eheschließung in Deutschland ist keine fristwahrende Anzeige im Sinne des § 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz.
Sie oder Ihr Familienangehöriger in Deutschland müssen innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung als Flüchtling eine fristwahrende Anzeige abgeben, um von dem vereinfachten Visumverfahren zu profitieren.
Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- Besuchen Sie das Webportal www.fap.diplo.de und befolgen Sie die Anweisungen. Das ausgedruckte Formular ist bei der Visumbeantragung vorzulegen.
- Ihr Familienangehöriger in Deutschland kann die fristwahrende Anzeige bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeben.
- Sie können die fristwahrende Anzeige selbst oder durch einen Rechtsbeistand in einem Schreiben (auch per E-Mail) an die zuständige Auslandsvertretung abgeben. Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Passnummer der Antragsteller
- Reisezweck
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Aufenthaltsstatus Ihres Familienangehörigen in Deutschland
Wichtiger Hinweis im Fall minderjähriger Kinder:
Die Registrierung für einen Termin ist kein fristwahrender Antrag im Fall drohender Volljährigkeit. Um sicherzustellen, dass der Antrag des betroffenen Kindes auch dann als Fall des Kindernachzugs gewertete werden kann, wenn das Kind zwischen Registrierung des Termins und persönlicher Vorsprache die Volljährigkeit erreicht, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Übersenden Sie zeitnah vor Einritt der Volljährigkeit einen Antrag des Kindes auf Familiennachzug. Der Antrag darf formlos sein, sollte aber im besten Fall von beiden Eltern unterschrieben sein. Der Antrag muss nicht im Original übersendet werden. Ein Scan des unterschriebenen Antrags per E-Mail genügt. Nennen Sie im Antrag unbedingt die Personendaten der antragstellenden Kinder (Name, Vorname, Geburtsdatum) und des Elternteils, zu dem der Nachzug erfolgen soll, sowie den Antragsgrund (also Familiennachzug zu Vater/Mutter).
- Senden Sie diesen Antrag per E-Mail an visainfo@tehe.diplo.de
- Sie erhalten sodann eine Eingangsbestätigung des Antrags von der Botschaft per E-Mail.
- Bewahren Sie Ihren Antrag, Ihre E-Mail an die Botscahft und die Eingangsbestätigung sorgfältig auf.
Sobald dem Kind ein Vorsprachetermin zugewiesen wurden und es bei der Botschaft oder dem externen Dienstleister vorgesprochen hat, um die Antragsunterlagen abzugeben, müssen der Antrag und die Eingangsbestätigung unbedingt vorgelegt werden.
Sobald Sie die obenstehenden Hinweise aufmerksam gelesen haben, klicken Sie zur Fortsetzung der Registrierung Sie bitte am Ende dieser Seite auf „Neuer Termin“.
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