Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Reykjavik

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Reisepässe für Minderjährige/Geburtsanzeige

Die Passbeantragung muss persönlich erfolgen, d. h. Vater, Mutter und Kind müssen persönlich in der Botschaft anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, genügt die persönliche Anwesenheit des sorgeberechtigten Elternteils und des Kindes. In diesem Fall muss ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Kinderpass und zu den bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie hier:

Die Namensführung eines (auch) deutschen Kindes richtet sich grundsätzlich nach deutschem Recht. Die Namensführung des Kindes kann daher nicht ohne weiteres aus der isländischen Geburtsurkunde übernommen werden. Nach deutschem Namensrecht gilt folgendes:

  • Kinder von Eltern, die bei Geburt einen gemeinsamen Ehenamen führen, erhalten automatisch den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen. Eine Namenserklärung ist nicht erforderlich.
  • Führen Vater und Mutter keinen gemeinsamen Familiennamen, müssen sie vor der Passausstellung unter Umständen eine Namenserklärung gegenüber einem deutschen Standesbeamten abgeben.

 Führt das deutsche Namensrecht nicht zu dem gewünschten Ergebnis, kommt ggf. eine Rechtwahl in das Heimatrecht eines Elternteils (z. B. in das isländische Namensrecht) in Frage.

Sollte in Ihrem Fall eine Namenserklärung erforderlich sein, können Sie diese bei uns in der Botschaft abgeben – aus praktischen Gründen gern gleichzeitig mit dem Passantrag. Die Botschaft leitet Ihre Namenserklärung an das zuständige Standesamt in Deutschland weiter.

Es besteht die Möglichkeit, die Geburt Ihres Kindes auch in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Sie erhalten dann eine deutsche Geburtsurkunde für Ihr Kind. Das Antragsformular für die Geburtsanzeige enthält auch eine Erklärung zur Namensführung (Punkt II wäre also gleich miterledigt). Die vorzulegenden Unterlagen sind auch hier identisch mit denen für die Passbeantragung.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit (ACHTUNG: bitte prüfen Sie, welche Unterlagen für Ihren Antrag relevant sind):

  • Passantrag (Formular für Minderjährige auf unserer Website)
  • zwei aktuelle Passfotos des Kindes mit hellem Hintergrund
  • Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
  • gültige Reisepässe der Mutter und des Vaters
  • ggf. Registerauszug aus dem Geburtenregister (als Nachweis der erfolgten Vaterschaftsanerkennung bei nicht verheirateten Eltern. Achtung: Betrifft auch Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in eingetragener Lebenspartnerschaft nach isländischem Recht („Sambud“) lebten)
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern (auch bei Vorehen)
  • ggf. Scheidungsurkunde(n)
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des vermittelnden Elternteils (Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis etc.)
  • ggf. deutsche Geburtsurkunde oder Namensbescheinigung eines älteren Geschwisterkindes

Bitte bringen Sie alle Dokumente im Original und je 2 einfache Kopien mit. Sie erhalten die Originale unmittelbar nach Prüfung zurück.




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