Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Podgorica

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Beantragung deutscher Pässe, Personalausweise, Lebensbescheinigungen, (Unterschrifts-) Beglaubigungen (z. B. auf Antrag auf Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz), Grenzübertrittsbescheinigungen/Zahtjevi za pasoš, privremeni pasoš, dječiji pasoš, ličnu kartu, ovjeru potpisa i kopija, potvrde o životu i potvrde o nekažnjavanju, kao i potvrde o prelasku granice

Diese Kategorie ist nicht zur Beantragung von Visa vorgesehen.

 

Die Voraussetzungen für die Pass- oder Personalausweisbeantragung bzw. Geburtsanzeige (Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister) sowie die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte vorab hier der Webseite der Botschaft.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Unterlagen zum Termin vollständig und in der geforderten Form vorliegen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Pass- oder Personalausweisantragssteller/-innen sind gebeten, vor Antragsstellung ihren Meldestatus in Deutschland zu überprüfen und eine entsprechende Ab-/Meldebescheinigung zum Termin mitzubringen.

 

 

Konsularischer Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Kopien, Unterschriften, sowie ehe- und namensrechtliche Angelegenheiten (Aufzählung nicht abschließend) erfolgen ebenfalls ausschließlich nach Terminbuchung.

Informationen über die begehrte Dienstleistung sowie alle hierfür erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte vorab der Webseite der Botschaft (www.podgorica.diplo.de). Bitte achten Sie darauf, dass alle Unterlagen zum Termin vollständig vorliegen.

Ausführliche Informationen zur Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses entnehmen Sie bitte hier der Webseite der Botschaft. Wichtig: Die Botschaft bestätigt lediglich Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular. Zuständig für die Ausstellung des Führungszeugnisses ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Botschaft kann keine Apostille anbringen und bei der Einholung der Apostille nicht behilflich sein.

 

 

Wenn Sie eine

 

  • Geburtsanzeige (Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister) in Verbindung mit der Beantragung eines Erstpasses für ein in Montenegro geborenes Kind aufgeben möchten

oder

  • eine Unterschriftsbeglaubigung für Rechtsgeschäfte handels- oder immobilienrechtlicher Art durch die Botschaft wünschen,

 

übersenden Sie bitte die betreffenden Unterlagen (Antragsformular, Urkunden, Vertrag, Vollmacht, Genehmigungserklärung, Handelsregisterauszug, etc.) vorab an das Rechts- und Konsularreferat. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf der Webseite.

Das Rechts- und Konsularreferat setzt sich nach Vorprüfung der Unterlagen mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung. So vermeiden Sie, in einer Angelegenheit eventuell mehrmals vorsprechen zu müssen.




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