Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts —

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Termin-Warteliste: Familiennachzug zum Ausländer (außer zu Subsidiär Schutzberechtigten)

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Hier können Sie sich für die Vergabe eines Termins zur Beantragung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzugs registrieren, wenn Ihr in Deutschland lebendes Familienmitglied weder deutscher Staatsangehöriger noch Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedsstaats ist und

  • nicht über einen humanitären, sondern einen anderen Aufenthaltstitel (z.B. Erwerbstätigkeit) verfügt oder

  • vom BAMF als asylberechtigt oder Flüchtling anerkannt wurde oder vom BAMF Abschiebeschutz zuerkannt wurde. Während des Asylverfahrens kann noch kein Visum zum Familiennachzug erteilt werden. ACHTUNG: Für den Nachzug zu Subsidiär Schutzberechtigten registrieren Sie sich bitte hier .

 

In der Regel ist ein Familiennachzug zum Ausländer nur zum Ehegatten oder zur Eheschließung, zum minderjährigen Kind (wenn sich kein anderer sorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält) oder für Minderjährige zu ihren Eltern möglich. Darüber hinaus kommt ein Familiennachzug für andere Verwandte nur beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte in Betracht.

 

Bitte registrieren Sie jeden Antragsteller einzeln. Die Botschaft wird allen Familienangehörigen für den gleichen Tag einen Termin geben.

 

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails: 

 

1. innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit Ihrer Referenznummer und 

2. nach wenigen Tagen erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins.

 

Die Wartezeit auf einen Termin zum Familiennachzug zum Nicht-EU-Ausländer (außer zu Subsidiär Schutzberechtigten) beträgt derzeit ungefähr 2 Wochen. Frühere Termine sind leider nicht verfügbar. Nutzen Sie die Wartezeit, um, falls nicht vorhanden, Pass sowie die erforderlichen Unterlagen und Urkunden zu beschaffen und Ihren Antrag vorzubereiten.

 

Bitte tragen Sie sich nicht mehrfach in die Terminliste ein.

 

Informationen zum Visumverfahren, zum Ablauf, zu den Voraussetzungen der Visumerteilung und zu den vorzulegenden Dokumente finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Athen www.athen.diplo.de unter der Rubrik Visa. Bitte beachten Sie, dass die konkreten von Ihnen vorzulegenden Unterlagen sowie der Ablauf des Visumverfahrens von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängen. Die Botschaft Athen orientiert sich bei der Bearbeitung Ihres Visumantrags an dem Verfahren der für Ihr Heimatland zuständigen Deutschen Botschaft. Informieren Sie sich daher auf der Website der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland und orientieren Sie sich an den dort veröffentlichten Merkblättern für den Familiennachzug und ein eventuell erforderliches Apostille-, Legalisations- oder Urkundenüberprüfungsverfahren für Ihre Urkunden.

 

Klicken Sie auf "Neuer Termin", um mit der Registrierung fortzufahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Botschaft Athen, Visastelle

Karaoli  &  Dimitriou 3

10675 Athen-Kolonaki




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