Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Breslau

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Pass/Personalausweis/ Namenserklärungen/ Nachbeurkundung von Geburten

Die deutschen Auslandsvertretungen in Polen sind für die Ausstellung von deutschen Ausweisdokumenten zuständig, wenn Sie in Polen Ihren Lebensmittelpunkt haben und hier gemeldet sind.

Um die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten achten Sie bitte darauf, dass Sie:

- das entsprechende Antragsformular bereits vorab zuhause vollständig ausfüllen und zum Termin mitbringen,
- die richtigen Passfotos mitbringen (die Anforderungen an biometrische Passbilder finden Sie auf unserer Website) und
- alle antragsbegründenden Unterlagen im Original vorbereiten und beim Termin mitbringen.
- vor Beantragung möglicherweise eine Namenserklärung abgeben müssen, wenn dies ihr erstes Ausweisdokument ist oder sich ihr Name seit letztes Ausstellung z.B. durch Eheschließung geändert hat.

Die eigenständige Beantragung ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten ist bei Reisepässen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich, bei Personalausweisen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Minderjährige Passbewerber/innen bzw. Personalausweisbewerber/innen unter 16 Jahre stellen ihren Antrag persönlich und in Begleitung der Sorgeberechtigten (beider Elternteile).

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