Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Moskau

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Kopiebeglaubigungen, Unterschriftsbeglaubigungen und konsularische Bescheinigungen

Bevor Sie einen Termin auf der nächsten Seite buchen, lesen Sie bitte die nachstehenden Informationen und die verlinkten Beiträge auf unserer Webseite sorgfältig durch.

 

Aktuelles:

Bitte beachten Sie, dass derzeit nur mit russischen Rubeln in bar oder in Deutschland ausgestellten Kreditkarten gezahlt werden kann. Die Gebühren sind passend in Rubel zum aktuellen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft zu entrichten. Der Wechselkurs der Botschaft kann vom tagesaktuellen Wechselkurs abweichen, bitte bringen Sie daher entsprechend auch kleine Scheine mit. Eine Bezahlung mit russischen und belarussischen Kreditkarten ist derzeit nicht möglich.

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin und berechnen dafür auch die für Moskau üblichen Verkehrszeiten mit ein. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig. Sollten Sie ohne Rückmeldung nicht zu Ihrem Termin erscheinen, behalten wir uns vor, Sie für das Terminsystem zu sperren.

 

  • Kopiebeglaubigung (für detaillierte Informationen bitte anklicken)
    • Die Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft erstellt die Kopien. Bitte bringen Sie nur die Originale mit, welche Sie beglaubigen lassen möchten.
    • Eine Kopiebeglaubigung kostet 27,16 € welche zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in Rubel zu zahlen ist.
    • Für in Deutschland Studierende und für Studienbewerbungen in Deutschland ist bei entsprechendem Nachweis des Studiums bzw. der Bewerbung eine Kopiebeglaubigung zu Studienzwecken kostenfrei.
    • Benötigen Sie Kopiebeglaubigungen im Rahmen einer angestrebten Eheschließung in Deutschland, können Sie hier einen Termin für Unterschrifts- und Kopiebeglaubigung vereinbaren

 

  • Führungszeugnis für deutsche Staatsangehörige
    • Sofern eine Antragstellung online für ein Führungszeugnis nicht möglich ist, bieten wir Ihnen gern einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antragsformular an
    • Das Antragsformular (deutsch / englisch) bitten wir auf der verlinkten Webseite des Bundesamt für Justiz herunterzuladen und bereits ausgefüllt, aber noch NICHT unterschrieben zum Termin mitzubringen
    • Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beläuft sich auf 56,43 Euro. Die Gebühr ist zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in bar in Rubel zu begleichen
    • Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des weiterhin geltenden Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages vom 25.04.1958 KEINE Unterschriften nichtdeutscher Staatsangehöriger beglaubigen dürfen und daher eine erweiterte Passkopie-Beglaubigung in Form einer konsularischen Bescheinigung fertigen. Sind Sie kein deutscher Staatsangehöriger buchen Sie bitte hier einen Termin für die konsularische Bescheinigun

 

  • Führungszeugnis für nichtdeutsche Staatsangehörige
    • Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des weiterhin geltenden Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages vom 25.04.1958 KEINE Unterschriften nichtdeutscher Staatsangehöriger beglaubigen dürfen und daher eine erweiterte Passkopie-Beglaubigung in Form einer konsularischen Bescheinigung fertigen.
    • Das Antragsformular (deutsch / englisch) bitten wir auf der verlinkten Webseite des Bundesamts für Justiz (BfJ) herunterzuladen und bereits ausgefüllt zum Termin mitzubringen.
    • Die Gebühren für die konsularische Bescheinigung belaufen sich auf mindestens 34,07 Euro. Die Gebühren sind zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in Rubel zu begleichen.
    • Sind Sie deutscher Staatsangehöriger buchen Sie bitte hier einen Termin für die Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antragsformular des BfJ.

 

  • Sperrkonto
    • Benötigen Sie eine Bescheinigung für die Eröffnung eines Sperrkontos für in Deutschland Studierende, können Sie auf der nächsten Seite ebenfalls einen Termin vereinbaren. Die Gebühren belaufen sich mindestens 34,07 Euro, welche zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in Rubel zu begleichen.
    • Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund des Geldwäschegesetzes nach der Ausstellung der konsularischen Bescheinigung die Unterlagen Ihnen nicht mehr aushändigen dürfen. Bringen Sie daher unbedingt Ihren Inlands- und Auslandspass, eine Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses sowie einen vorfrankierten Umschlag (es werden nur Briefmarken der Deutschen Post akzeptiert!) mit.

 

  • Rentenangelegenheiten
    • Die Träger der deutschen Rentenversicherung verlangen für Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland die jährliche Vorlage einer sogenannten „Lebensbescheinigung“. Die Lebensbescheinigung kann von der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung bestätigt werden. Eine persönliche Vorsprache des Rentenempfängers ist unerlässlich.
    • Lebensbescheinigungen werden kostenfrei erteilt, sofern Sie ein Formular eines gesetzlichen Rententrägers der Bundesrepublik Deutschland vorlegen können. 
    • Bitte beachten Sie, dass es bei Lebensbescheinigungen der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2021 für alle Rentenberechtigten im Ausland ein vereinfachtes Verfahren gibt. Eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch eine Behörde/amtliche Stelle im jeweiligen Wohnsitzland ist nicht erforderlich. Bitte füllen Sie Ihre Lebensbescheinigung selbst aus und senden diese ohne Bestätigung einer amtlichen Stelle an die Deutsche Rentenversicherung zurück.
    • Sofern auf dem Formular zur Beantragung einer Rente eine Bestätigung der Personenstandsdaten erforderlich ist, können Sie auf der nächsten Seite einen Termin buchen.

 

  • Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    • GÜB werden kostenfrei erteilt, sofern ein Formular "Grenzübertrittsbescheinigung" der deutschen Behörde vorgelegt wird.
    • Zur Vorsprache bringen Sie bitte das Formular und Ihren Reisepass mit.
    • Ehepartner bzw. Familien können gemeinsam zu einem Termin erscheinen.
    • Alle Familienmitglieder, für die eine GÜB benötigt wird, müssen persönlich vorsprechen

 

  • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
    • Bitte setzen Sie sich mit dem Standesamt am Wohnort des in Deutschland lebenden Verlobten in Verbindung und erfragen Sie dort erforderliche Unterlagen. Sofern auf dem vom Standesamt übersandten Formular "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" / "schriftliche Anmeldung der Eheschließung" eine Unterschriftsbeglaubigung erforderlich ist, können Sie hierfür gern einen Termin buchen.
    • Unterschriftsbeglaubigung für deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörige ist möglich.
    • Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beläuft sich auf 56,43 Euro. Die Gebühr ist zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in bar in Rubel zu begleichen.
    • In diesem Zusammenhang, je nach Anforderung des Standesamtes, benötigte Kopiebeglaubigungen Ihres Reisepasses, Inlandpasses und anderer Personenstandsurkunden können bei diesem Termin ebenfalls erteilt werden. Sie müssen hierfür keinen gesonderten Termin buchen.
    • Eidesstattliche Versicherungen für nichtdeutsche Staatsangehörige können auf Grund des weiterhin geltenden Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages vom 25.04.1958 nicht beurkundet werden. So Ihr Standesamt dies erbittet, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
    • Informationen zur Eheschließung in Deutschland finden sie hier.

 

  • Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige
    • Bitte setzen Sie sich mit dem Standesamt an Ihrem Meldewohnort bzw. Ihrem letzten Meldewohnort in Deutschland in Verbindung und erfragen Sie dort erforderliche Unterlagen. Sofern auf dem vom Standesamt übersandte Formular zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis eine Unterschriftsbeglaubigung erforderlich ist, können Sie hierfür gern einen Termin buchen.
    • Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beläuft sich auf 56,43 Euro. Die Gebühr ist zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in bar in Rubel zu begleichen.
    • In diesem Zusammenhang, je nach Anforderung des Standesamtes, benötigte Kopiebeglaubigungen Ihres Reisepasses und anderer Personenstandsurkunden können bei diesem Termin ebenfalls erteilt werden. Sie müssen hierfür keinen gesonderten Termin buchen.
    • Informationen zur Eheschließung in der Russischen Föderation finden sie hier.

 

  • Unterschriftsbeglaubigungen bei Vollmachten, Genehmigungserklärungen / Vollmachtsbestätigungen und anderen Angelegenheiten
    • Wünschen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag, einer Handelsregisterangelegenheit, unter einer Vollmacht oder in einer anderen, nicht oben anstehend bezeichneten Sache, kontaktieren Sie uns bitte zunächst per E-Mail. Wir werden dann zunächst prüfen, ob wir vorliegend eine Unterschriftsbeglaubigung erteilen können.
    • Sollten Sie eine Genehmigung / Vollmacht im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag benötigen, übersenden Sie uns bitte den Kaufvertrag/sentwurf sowie den Entwurf der Genemigung/serklärung Ihres beurkundenden Notars sowie Scans der Reisepässe / Personalausweise der Vertragsparteien. Dies beschleunigt die Bearbeitung Ihrer Anfrage durch uns

 

  • Benötigen Sie eine Bescheinigung in einer anderen Angelegenheit als den vorstehend genannten? Dann schreiben Sie uns bitte zunächst per E-Mail.

 

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