Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York
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Sie können Ihren Antrag auch bei unseren Honorarkonsuln stellen: New York: Niagara, Orleans, Erie, Genesee, Wyoming, Chautauqua, Cattaraugus und Allegany Pennsylvania: Philadelphia, Delaware, Chester, Montgomery und Bucks; New Jersey: Mercer, Burlington, Camden und Gloucester Pittsburgh und Allegheny County |
Jede Termin-Reservierung gilt nur für eine Person. Sollten mehrere Reisepässe beantragt werden, sind hierfür separate Termine zu vereinbaren (auch für Kinder).
Termine in dieser Kategorie sind für Antragstellende:
- die bereits im Besitz von deutschen Ausweisdokumenten sind
- Kinder unter 6 Jahren mit mindestens einem deutschen Elternteil (mit aktuellem deutschem Ausweisdokument)
- welche die deutsche Staatsangehörigkeit vor Kurzem durch (Wieder-)Einbürgerung erlangt haben oder einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten haben
Passfotos können für 5,- US-Dollar am Foto-Automaten eines privaten Anbieters im Generalkonsulat gemacht werden.
Der Automat ist jedoch nicht für Säuglinge und kleine Kinder bis ca. 1,30m geeignet.
Akzeptierte Kreditkarten: Visa und MasterCard
Hinsweise zur Namensführung:
Es kann unter Umständen erforderlich sein, eine Namenserklärung abzugeben, bevor eine im Ausland vorgenommene Namensänderung oder -bestimmung im deutschen Rechtsbereich Wirkung entfaltet.
Denn auch wenn ein (neuer) Name in US Dokumenten aufgeführt ist, bedeutet dies nicht, dass eine Namensäderung oder -bestimmung auch in Deutschland wirksam ist. Beim Termin werden Sie hierzu beraten. Für die meisten Kinder, die ihr erstes deutsches Ausweisdokument erhalten, ist keine Namenserklärung mehr erforderlich, da der Name aus der US-Geburtsurkunde übernommen werden kann. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.germany.info/us-de/service/familienangelegenheiten/namensrecht
Für eine PIN- oder Wohnortänderung nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Website.
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