Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York
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Jede Termin-Reservierung gilt nur für eine Person. Sollten mehrere Reisepässe beantragt werden, sind hierfür separate Termine zu vereinbaren (auch für Kinder).
Termine in dieser Kategorie sind für Antragstellende, die bereits im Besitz von deutschen Ausweisdokumenten sind, oder die die deutsche Staatsangehörigkeit vor Kurzem durch (Wieder-)Einbürgerung erlangt haben.
Buchen Sie in dieser Kategorie keinen Termin, wenn es sich um das erste deutsche Ausweisdokument handelt, hierfür gibt es eine gesonderte Kategorie. Ihr Antrag wird nicht angenommen und Sie müssen sich erneut einen Termin buchen.
Achtung: Es kann unter Umständen erforderlich sein, eine Namenserklärung abzugeben, bevor eine im Ausland vorgenommene Namensänderung oder -bestimmung im deutschen Rechtsbereich Wirkung entfaltet. Denn auch wenn ein (neuer) Name in US Dokumenten aufgeführt ist, bedeutet dies nicht, dass eine Namensäderung oder -bestimmung auch in Deutschland wirksam ist. Sollte sich Ihr Name seit Ausstellung des letzten Reisepasses geändert haben (z.B. durch Eheschließung oder Scheidung) oder die erstmalige Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder beantragt werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Kategorie "Erstpass oder Passantrag nach Namensänderung".
Eine Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich ist insbesondere dann erforderlich, wenn:
- ein Kind in den USA geboren wird, die Eltern miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen
- ein Kind in den USA geboren wird, die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten soll
- wenn eine Eheschließung in den USA vorgenommen wird und sich der Familienname ändern soll (es sei denn, der neue Ehename ist ausdrücklich in der US Heiratsurkunde aufgeführt und es wird kein Doppelname gewählt)
- wenn nach einer Scheidung in den USA wieder der Geburts- oder der vor Eheschließung geführte Name angenommen werden soll.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.germany.info/us-de/service/familienangelegenheiten/namensrecht
Passfotos können für 5,- US-Dollar am Foto-Automaten eines privaten Anbieters im Generalkonsulat gemacht werden. Der Automat ist jedoch nicht für Säuglinge und kleine Kinder bis ca. 1,30m geeignet.
Zahlungen von Gebühren bis zu einem Wert von 1.000,- Euro sollen in der Regel per Kreditkarte der Gesellschaften Visa und MasterCard getätigt werden. Der Zahlungsvorgang wird in EUR abgewickelt. (Der Fotoautomat ist hiervon ausgeschlossen). Bringen Sie daher zum Termin bitte Ihre Kreditkarte mit.
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