Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York

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Erstpass (außer nach Einbürgerung)

Falls Sie bereits einen deutschen Reisepass oder Personalausweis besitzen und sich Ihr Name seit Ausstellung nicht geändert hat ist dies die falsche Kategorie.

Jede Termin-Reservierung gilt nur für eine Person.

Sollten mehrere Reisepässe beantragt werden, sind hierfür separate Termine zu vereinbaren (auch für Kinder).

Sollten Sie oder Ihr Kind eine Namenserklärung benötigen oder eine Geburtsanzeige vorgenommen werden sollen, buchen Sie bitte vorab separat einen Termin zur Namenserklärung/Nachbeurkundung der Geburt über unsere Webseite.

Ausführliche Informationen zu Familienangelegenheiten (GeburtsanzeigenNamenserklärungen und dem Selbstbestimmungsgesetz) finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA.

Das Generalkonsulat rät in jedem Fall zur Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei einem deutschen Standesamt, da dies zukünftige Passverfahren für Sie und Ihre Kinder vereinfacht. In einigen Fällen ist eine Nachbeurkundung der Geburt außerdem für einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.germany.info/us-de/service/familienangelegenheiten/geburt/1216872

 Bitte füllen Sie alle Passantragsformulare soweit wie möglich vor Ihrem Termin aus. 

Passfotos können für 5,- US-Dollar am Foto-Automaten eines privaten Anbieters im Generalkonsulat gemacht werden. Der Automat ist jedoch nicht für Säuglinge und kleine Kinder bis ca. 1,30m geeignet. Zahlungen von Gebühren bis zu einem Wert von 1.000,- Euro können in der Regel per Kreditkarte der Gesellschaften Visa und MasterCard getätigt werden. Der Zahlungsvorgang wird in EUR abgewickelt. (Der Fotoautomat ist hiervon ausgeschlossen). 




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