Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Los Angeles

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Personenstandsangelegenheiten / Namensrecht

Sie möchten: 

- die Geburt Ihres Kindes in einem deutschen Personenstandsregister nachbeurkunden lassen?

- eine Namenserklärung abgeben, z.B. nach Eheschließung oder Geburt eines Kindes, wenn Sie keinen Ehenamen führen?

- als Volljährige/r erstmalig einen deutschen Pass beantragen und müssen dazu zuvor Ihren Geburtsnamen nach deutschem Recht bestimmen? 

 Dann sind Sie hier richtig! 

Bitte wenden Sie sich mit anderen familienrechtlichen Fragestellungen zunächst vorab über unser Kontaktformular an uns. 

Die Beantragung von Reisepässen ist innerhalb dieser Termine nicht möglich!


Bitte informieren Sie sich vorab auf unserer Website https://www.germany.info/us-de/service/familienangelegenheiten über die einzureichenden Unterlagen und stellen Sie sicher, dass Sie alle Dokumente im Original zu Ihrem Termin mitbringen. Einfache Kopien oder durch den kalifornischen Notary Public beglaubigte Kopien werden von deutschen Standesämtern nicht akzeptiert!

Die Gebühren für eine Unterschriftsbeglaubigung im Konsulat betragen ca. 85 USD, für die Beglaubigung der Kopien werden ca. 28 USD erhoben (Gebühren variieren leicht in Abhängigkeit vom Wechselkurs).
Sofern Sie Ihre Unterschriften auf dem Antrag nicht bereits vorab von einem Notary Public beglaubigen lassen, müssen beide Ehepartner/Eltern zu dem Termin persönlich erscheinen. Ansonsten genügt auch, wenn einer von Ihnen mit den Antragsunterlagen hier vorspricht. 

Termine werden maximal drei Wochen im Voraus freigegegeben. Sollten Sie keinen freien Termin sehen, probieren Sie es einige Tage später noch einmal.
Terminzeiten sind ausschließlich Dienstag Nachmittag. Darüber hinaus können keine weiteren Termine angeboten werden. 




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