Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Los Angeles

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Unterschriftsbeglaubigungen in sonstigen Angelegenheit

Sie benötigen eine Unterschriftsbeglaubigung für

- die Ausschlagung eines Erbes? (NICHT BEANTRAGUNG EINES ERBSCHEINS)

- die Genehmigungserklärung eines notariellen Kaufvertrags?

- eine Vollmacht?

- Genehmigung einer Eintragung oder Änderung im Handelsregister?

 

Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:

  • das zu unterzeichnende Dokument (die Auslandsvertretungen können dieses nicht für Sie formulieren), welches Sie erst in der Auslandsvertretung vor dem/der Konsularbeamten/beamtin unterschreiben
  • bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag
  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder US-Führerschein)
  • falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma / die Person zu vertreten
  • Wohnsitznachweis (US-Führerschein, Mietvertrag, Stromrechnung, o.ä.)

 

Bitte beachten Sie, dass Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kontoschließungen, Kreditvergaben o.Ä. von deutschen Auslandsvertretungen nicht vorgenommen werden dürfen.




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