Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York

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Anträge nach Art. 116 (2) GG bei bereits erfolgter Einbürgerung von Eltern, Geschwistern oder Kindern

Bitte buchen Sie hier einen Termin, wie Sie einen Antrag auf Einbürgerung einreichen möchten und Ihre Eltern, Geschwistern oder Kinder bereits auf Grundlage von Art. 116 Abs. 2 GG eingebürgert wurden.

Sofern Ihnen eine einfache Kopie der deutschen Einbürgerungsurkunde des Familienmitglieds, das bereits das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen hat, nicht vorliegt, buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie "Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Einen neuen Antrag stellen". Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Antrag aufgrund von Personalknappheit nur annehmen können, wenn Sie einen Termin in der richtigen Kategorie gebucht haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Termin in der richtigen Kategorie gebucht haben, wenden Sie sich bitte an citizenship@newy.diplo.de

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Angehörige derselben Familie können ihre Anträge während desselben Termins einreichen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen im Original zur Antragstellung mit:

  • Antragsformular. Beide Elternteile müssen das Antragsformular eines minderjährigen Antragstellers unterschreiben.
  • Ihren aktuellen ausländischen Reisepass oder Personaldokument (mit Passbild und Personalangaben)
  • Ihre Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
  • Ihre Heiratsurkunde (sofern Sie verheiratet sind)
  • eine einfache Kopie der deutschen Einbürgerungsurkunde des Familienmitglieds, das bereits das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen hat

Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall, weitere Unterlagen bei Antragstellung angefordert werden können.

Weitere Information finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts und auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in den USA.




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