Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Las Palmas de Gran Canaria
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Deutsch:
Neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet!
Bitte lesen Sie sich vor Buchung eines Termins die Informationen auf unserer Homepage aufmerksam durch und stellen Sie sicher, dass Sie zum Termin die notwendigen Unterlagen mitbringen.
Weitere Hinweise:
Zuständigkeit: Das Deutsche Konsulat Las Palmas ist für die Ausstellung eines Ausweisdokumentes grundsätzlich nur dann zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Amtsbezirk des Konsulats haben (Kanarische Inseln) und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind. Dies müssen Sie durch das certificado/volante de empadronamiento und Ihre Abmeldebestätigung aus Deutschland nachweisen. Für Antragstellende außerhalb dieser Zuständigkeit werden höhere Gebühren fällig.
Wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird, kann der Passantrag auch bei einer örtlich unzuständigen Auslandsvertretung/Passbehörde gestellt werden. In diesem Fall muss diese jedoch zunächst die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung/Passbehörde einholen. Ob diese Ermächtigung erteilt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Auslandsvertretung/Passbehörde. Überdies muss eine höhere Gebühr für das Ausweisdokument bezahlt werden.
Bearbeitungszeit: Ihr Pass oder Personalausweis wird in Berlin gedruckt. Die Herstellung und die Lieferung nimmt im Normalfall 6 bis 10 Wochen ab Antragstellung in Anspruch.
Für jede Person ist jeweils ein Termin zu buchen. Für jeden Ausweis, den Sie bestellen möchten ist ebenfalls je ein Termin zu buchen.
Anträge für minderjährige Kinder: Der Ausstellung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind müssen alle Sorgeberechtigten zustimmen. In der Regel ist daher die Anwesenheit beider Eltern und des Kindes für die Antragstellung notwendig. Ein Personalausweis kann bereits mit 16 Jahren ohne die Zustimmung der Eltern beantragt werden.
Namensführung: Sollte Ihre Namensführung für den deutschen Rechtsbereich noch nicht geklärt sein, kontaktieren Sie uns bitte zuerst über das Kontaktformular. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Familienangelegenheiten. In der Regel ist für die aller erste Ausstellung eines deutschen Ausweisdokumentes für ein Kind zunächst eine Namenserklärung erforderlich. Eine Terminbuchung in der Kategorie "Pass und Personalausweis" ist in diesem Fall nicht möglich. Der Passantrag für das Kind kann im Regelfall gleichzeitig mit der Namenserklärung gestellt werden.
Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte. Damit helfen Sie uns bei der Terminplanung, sodass wir allen Kunden möglichst zeitnahe Termine anbieten können.
Vor Terminbuchung bitten wir Sie, die Merkblätter zu den bei ihrem Termin vorzulegenden Unterlagen auf der Webseite des Konsulats aufmerksam zu lesen. Dort finden Sie auch das Antragsformular. Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.
Bitte klicken Sie nun auf „weiter", wenn Sie Ihre Terminbuchung für die Abgabe eines Pass- oder Personalausweisantrags fortsetzen möchten. Wenn Sie auf "weiter" klicken, bestätigen Sie, dass Sie die Merkblätter des Konsulats Las Palmas zum Pass und zum elektronischen Personalausweis gelesen haben.
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