Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Chicago
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Ab dem 01. Oktober 2024 müssen Antragsteller für Visa zum Zwecke der Arbeitsaufnahme ihren Antrag vorab online einreichen. Ab Januar 2025 gilt dies auch zum Zwecke der Familienzusammenführung, Studium, Sprachkurs, sowie Aus- und Weiterbildung. Nach einer darauffolgenden Vorprüfung wird eine Terminbuchung zur Abnahme der Fingerabdrücke, Vorlage der originalen Dokumente und Bezahlung der Visumgebühren eröffnet.
Hier können Sie Ihren Antrag stellen.
Für die Beantragung von Visa auf der Grundlage von Personalaustausch (§10 AufenthG), ICT oder §26 AufenthG können Sie ebenfalls das Auslandsportal nutzen. Bitte wählen Sie hierfür die Kategorie „Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung“. Anstatt des Dokumentes „Nachweis über qualifizierte Berufserfahrung“ können Sie hier alternativ ein Schreiben Ihres Arbeitsgebers oder ihren Lebenslauf zur Verfügung stellen.
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