Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Erbil

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WARTELISTE Registrierung für einen Termin zur Familienzusammenführung zu SONSTIGEN Familienangehörigen (z.B. volljährige Kinder, Stiefkinder, Geschwister, Onkel, etc.)

Auf den folgenden Seiten können Sie sich für einen Termin zur Beantragung eines Visums als SONSTIGER Familienangehöriger (z.B. volljährige Kinder, Stiefkinder, Geschwister, Onkel, etc.) registrieren.

Bitte lesen Sie die nachfolgend unter I)-II) aufgelisteten Hinweise sorgfältig, da bei Nichtbeachtung Ihre Registrierung ungültig zu werden droht.

I) Hinweise zu dieser Terminkategorie

Der Termin, den Sie buchen möchten, gilt nur für die Beantragung eines Visums zu einem langfristigen Aufenthalt in Deutschland zur Familienzusammenführung mit einem Familienangehörigen, der nicht Ihr Ehegatte, Ihr minderjähriges Kind oder Ihr Verlobter ist. Er gilt erst recht nicht für die Beantragung eines Visums z.B. zum Studium, zu einer Erwerbstätigkeit oder einem Sprachkurs.

Eine erleichterte Familienzusammenführung ist nur für Mitglieder der Kernfamilie vorgesehen, also für Ehepartner und eigene minderjährige Kinder, über die der in Deutschland lebende Elternteil das in der Regel alleinige Sorgerecht ausübt. Andere Familienmitglieder oder Verwandte können den Familiennachzug nur unter der Maßgabe von § 36 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz beantragen. Nach dieser Vorschrift ist neben einem Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt für den Aufenthalt in Deutschland einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes eine Begründung dafür erforderlich, dass es sich bei dem konkreten Zuzugswunsch um einen außergewöhnlichen Härtefall für den Antragsteller selbst oder seinen in Deutschland lebenden Angehörigen handelt. Flucht und Vertreibung durch einen Bürgerkrieg begründen allein keine außergewöhnliche Härte, da diese Situation auf viele Personen gleichermaßen zutrifft. Das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte muss vielmehr konkret auf den individuellen Einzelfall bezogen dargelegt werden. Da der Antrag mit Gebühren verbunden ist, prüfen Sie bitte genau, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie einen Termin vereinbaren.

II) Hinweise zum Buchungsvorgang

1) So registrieren Sie sich

Bitte beachten Sie bei der Buchung folgende Hinweise:

  • Sollten Sie sich mit Ihren Daten gleichzeitig auch in die Terminliste für Ehegatten, minderjährige Kinder und Verlobte eintragen, kann ihre Terminregistrierung nicht zugeordnet werden. In diesem Fall werden beide Eintragungen storniert.
  • Alle Angaben müssen ausschließlich in lateinischen Buchstaben erfolgen.
  • Achten Sie darauf, Ihre E-Mail-Adresse fehlerfrei einzugeben, da Sie sonst keine Buchungsbestätigung erhalten. Bitte prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam/Junk-Ordner.
  • Alle Angaben müssen korrekt gemacht werden. Geburtsdaten sind im Format TT.MM.JJJJ einzutragen. Syrische Passnummern sind im Format Großbuchstabe (N bzw. P) + 9 Ziffern einzutragen, Beispiel: N012345678. Buchungen, die diesem Schema nicht entsprechend, werden storniert und gelöscht.
  • Für jeden Antragsteller muss ein eigener Termin gebucht werden.
  • Bitte buchen Sie aus Rücksicht auf andere Antragsteller nur einen Termin. Mehrfache Terminregistrierungen für dieselbe Person werden von der Botschaft gelöscht!
  • Sie können zurückgewiesen oder abgelehnt werden, wenn Sie bei Ihrer Vorsprache unvollständige Unterlagen vorlegen.
  • Bitte bringen Sie alle im Merkblatt genannten Unterlagen mit. Aktuelle Merkblätter für Ihren Reisezweck erhalten Sie auf der Webseite des Konsulats.

2) So erfolgt die endgültige Terminvergabe

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails:
a) Die erste innerhalb von 30 Minuten in Form einer Registrierungsbestätigung mit der Referenznummer und
b) die zweite, sobald Ihr Termin feststeht, mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins.
Bitte überprüfen Sie, ob Sie nach erfolgreicher Eintragung eine Mailbestätigung mit einer Terminnummer für Ihren Vorgang bekommen haben. Es kann bis zu 30 Minuten dauern, bis die erste Mail bei Ihnen eingeht. Über Ihren verbindlichen Termin zur Visumbeantragung informiert Sie die Botschaft so bald wie möglich mit der zweiten Mail.

Zwischen der Versendung der ersten Mail und der zweiten kann aufgrund der hohen Nachfrage eine lange Zeit liegen. Die Bearbeitung erfolgt weiterhin in der Reihenfolge des Eingangs.




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