Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Bangkok

Zurück Weiter




Verplichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG zur Vorlage bei der Visastelle der Botschaft

Als deutscher Staatsangehöriger ohne melderechtlichen Wohnsitz in Deutschland und mit nachweislich gewöhnlichem Aufenthalt in Thailand können Sie sich für einen Ausländer, der nach Deutschland reisen möchte, verpflichten.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung an der Botschaft ist nicht möglich, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind.

Sie ist ebenfalls nicht möglich, wenn Sie sich nur kurzzeitig (zu Besuch, Urlaub) in Thailand aufhalten.

 

Bitte buchen Sie einen Termin nur, wenn Sie die hier beschriebenen Anforderungen erfüllen können.

 




Zurück Weiter

bitte haben Sie etwas Geduld ...
Ihre Anfrage wird bearbeitet. Bitte warten Sie auf eine Antwort. Das Neuladen der Seite verzögert die Bearbeitung.