Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Bangkok
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Verplichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG zur Vorlage bei der Visastelle der Botschaft
Als deutscher Staatsangehöriger ohne melderechtlichen Wohnsitz in Deutschland und mit nachweislich gewöhnlichem Aufenthalt in Thailand können Sie sich für einen Ausländer, der nach Deutschland reisen möchte, verpflichten.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung an der Botschaft ist nicht möglich, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind.
Sie ist ebenfalls nicht möglich, wenn Sie sich nur kurzzeitig (zu Besuch, Urlaub) in Thailand aufhalten.
Bitte buchen Sie einen Termin nur, wenn Sie die hier beschriebenen Anforderungen erfüllen können.
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