Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Adelaide

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Konsularischer Service

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Webseite, insbesondere zu den Unterlagen, die Sie zum Termin mitbringen müssen, im Konsularservice.

Bitte buchen Sie ausschließlich zu folgenden Angelegenheiten einen Termin in diesem Bereich:

  • Kopiebeglaubigungen
  • Beglaubigungen von Unterschriften (z.B. für Führungszeugnisse, Erbausschlagungen, Genehmigungserklärungen)
  • Unterschriftsbeglaubigungen für Vollmachten dürfen von uns nur beschränkt vorgenommen werden. Uns bitte frühzeitig via Email kontaktieren, damit wir prüfen können, ob wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen können.

Für die folgenden konsularischen Angelegenheiten bitte keinen Termin in dieser Rubrik buchen:

  • Ausstellung von Bescheinigungen: In den meisten Fällen ist keine Terminbuchung erforderlich. Teilen Sie uns via Email mit, was Sie beantragen möchten, damit wir die Bescheinigung vorbereiten können. Bei der dann vereinbarten Abholung können ggf. erforderliche Originale vorgelegt werden.
  • Übersetzung von Führerscheinen: Es muss kein Termin gebucht werden. Bitte senden Sie uns einen Scan oder ein Foto von Vor- und Rückseite, damit wir die Übersetzung vorbereiten können. Bei der dann vereinbarten Abholung bitte das Original vorlegen.
  • Lebensbescheinigungen und Rentenangelegenheiten: Eine persönliche Vorsprache bei uns ist oft nicht erforderlich.
    Für eine Lebensbescheinigung benötigen Sie jedoch einen Termin! Bitte beachten Sie, dass Lebensbescheinigungen für private Rentenversicherungen gebührenpflichtig sind.
    Ausführliche Informationen finden Sie im Konsularservice unter der Rubrik Rente und Wiedergutmachung.
    Für spezielle Informationen in Bezug auf Altersrenten folgen Sie bitte diesem Link: Deutsche Post - Rentenservice.
  • Visa-Angelegenheiten werden in unserem Büro nicht bearbeitet. Ausführliche Informationen zu Visaarten und zum Visumverfahren finden Sie im Konsularservice unter der Rubrik Visa und Einreise

Führungszeugnis (Police Clearance Certificate) 

Zuständig für die Ausstellung eines Führungszeugnisses ist das Bundesamt für Justiz. Ausführliche Informationen sowie das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Bitte beachten Sie: Das Antragsformular muss ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden.

Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel sowie die AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät.

Alternativ ist eine schriftliche Antragstellung beim Bundesamt für Justiz möglich (persönlich oder per Post, nicht per Telefax oder E-Mail).
Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie ggf. einen abweichenden Geburtsnamen) enthalten und von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben sein.

Beantragung über das Büro des deutschen Honorarkonsuln in Adelaide

Alternativ können Sie das Führungszeugnis auch über das Büro des deutschen Honorarkonsuln in Adelaide beantragen.

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt, jedoch nicht unterschrieben zum Termin mitgebracht werden (die Unterschrift erfolgt vor Ort).
  • Bitte bringen Sie den Überweisungsbeleg über die Gebühr von 13 EUR (Bundesamt für Justiz) mit.
  • Zudem ist ein gültiges Identifikationsdokument (z. B. deutscher Reisepass) vorzulegen.
  • Für die Beglaubigung der Unterschrift fällt beim Honorarkonsul eine Gebühr von 36 EUR an.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Bitte klären Sie alle auftretenden Fragen frühzeitig via E-Mail (adelaide@hk-diplo.de).

Bei erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Falls Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, diesen bitte wieder löschen, damit er für eine erneute Buchung zur Verfügung steht. Dazu bitte den vorgesehenen Link in der E-Mail-Bestätigung Ihrer Terminbuchung nutzen.




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