Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Accra

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Familiennachzug gemäß dem EU-Freizügigkeitsrecht

Diese Kategorie gilt nur für Antragstellende, die ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tagen) zum Familiennachzug zu einem EU-Freizügigkeitsberechtigten gemäß dem EU-Freizügigkeitsrecht beantragen wollen.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Accra ist nur zuständig für Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in GHANALIBERIA und SIERRA LEONE haben. Visaanträge von Personen, die nicht nachweisen können, dass sie ihren Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten) in einem der vorgenannten Länder haben, werden nicht entgegengenommen.

Für die Buchung Ihres Termins benötigen Sie Ihren Reisepass sowie eine E-Mail-Adresse.

Sie erhalten eine Terminbestätigung per E-Mail nach erfolgreicher Buchung. Bitte bringen Sie einen Ausdruck Ihrer Terminbestätigung am Tag der Antragstellung mit.

Am Tag der Antragstellung wird die Botschaft die von Ihnen für die Terminbeantragung gemachten Angaben mit den Angaben in Ihrem Reisepass überprüfen (Name und Passnummer). Sollten die Daten nicht übereinstimmen, können Sie Ihren Visumantrag nicht einreichen.

Bitte orientieren Sie sich bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen an dem Merkblatt für Visa zum Familiennachzug gemäß dem EU-Freizügigkeitsrecht




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