Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Bangkok

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Registrierung Vaterschaftsanerkennung/Zustimmungserklärung der Kindesmutter

Um unsere Kapazitäten an der Botschaft optimal nutzen zu können und die Terminwartezeiten für alle Deutschen und ihre Familienangehörigen so gering wie möglich zu halten, beurkundet die Botschaft nur die Erklärung derjenigen Beteiligten, die dauerhaft in Thailand leben.

Sie sollten Ihre Vaterschaft beim zuständigen Standesamt oder Jugendamt an Ihrem Wohnort beurkunden lassen, anschließend kann die Botschaft prüfen, ob die Zustimmungserklärung der Kindesmutter in Bangkok beurkundet werden kann.

Die Nachfrage nach Beurkundungen an der Botschaft Bangkok ist hoch, die Anfragen werden chronologisch bearbeitet.

Klicken Sie bitte auf "Neuer Termin" um sich zu registrieren.

Nachdem Sie auf der folgenden Seite alle Felder ausgefüllt und sich für die Vaterschaftsanerkennung bzw. Zustimmungserklärung der Kindesmutter registriert haben, bekommen Sie eine E-Mail mit weiteren Anweisungen und Informationen.

Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann erst beginnen, nachdem Sie die vollständige Unterlagen und Übersetzungen übersandt haben.

Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde, wird Ihnen automatisch ein Termin zugewiesen.

Bitte beachten Sie, dass ein Passantrag für Ihr Kind in den meisten Fällen erst nach Zustimmung von der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden kann, da eine Abstammungserklärung gemäß § 85 a Absatz 1 AufenthG der ausländerbehördlichen Zustimmung bedarf. Die Ausländerbehörde entscheidet gemäß § 85 c Absatz 1 AufenthG über die Erteilung der Zustimmung zur Anerkennung einer Vaterschaft und den dazugehörigen Zustimmungserklärungen (der Kindesmutter und ggf. des Kindes) durch schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakt auf Antrag des Anerkennenden und der Mutter.




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