Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Malaga

Zurück Weiter




MÁLAGA: 2. Familienangelegenheiten /Namenserklärung/ Geburtsanzeige

 

  •  Sie sind Mutter oder Vater geworden und möchten für ihr Kind eine Geburtsanzeige und Namenserklärung abgeben?

  •  Sie möchten für sich selbst eine namensrechtliche Erklärung abgeben?
  •  Sie haben geheiratet und möchten Ihre Ehe  in Deutschland nachregistrieren lassen (freiwillig, für die Gültigkeit der Ehe in Deutschland nicht erforderlich)?

  • Sie benötigen eine eidesstattliche Erklärung im Zusammenhang mit der Beantragung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses?

                  Hinweis: 

Falls noch nie / seit vielen Jahren nicht mehr  Wohnsitz in Deutschland bestanden hat, klären Sie bitte zunächst vorab direkt mit dem spanischen Standesamt, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis in Ihrem konkreten Fall tatsächlich verlangt wird.

Die Beantragung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses - falls von spanischen Stellen gefordert -  erfolgt nicht beim Konsulat, sondern direkt beim zuständigen deutschen Standesamt des (letzten) Wohnsitzes in Deutschland. Dieses entscheidet, ob im Einzelfall dafür außerdem eine konsularisch beglaubigte eidesstattliche Erklärung über den Familienstand erforderlich ist.
 

 Weitere Informationen  finden Sie unter folgendem Link:

 

DIESER TERMIN KANN NICHT  FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PASSES ODER PERSONALAUSWEISES GEBUCHT WERDEN! 

Möchten Sie gleichzeitig deutsche Ausweise beantragen,  bitte für JEDES Kind ZUERST einen Passtermin buchen und  anschließend für alle zusammen  am gleichen EINEN Termin für Geburtsanzeige oder Namenserklärung (Uhrzeit egal).

Eine Geburtsanzeige/Namenserklärung kann auch ohne gleichzeitigen Passantrag abgegeben werden.

 

 




Zurück Weiter

bitte haben Sie etwas Geduld ...
Ihre Anfrage wird bearbeitet. Bitte warten Sie auf eine Antwort. Das Neuladen der Seite verzögert die Bearbeitung.