Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Marseille
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Das Generalkonsulat Marseille kann für Sie Fotokopien beglaubigen. Diese Beglaubigungen können nicht nur im Generalkonsulat Marseille, sondern auch von den deutschen Honorarkonsuln in Ajaccio, Avignon, Montpellier, Nizza und Perpignan gemacht werden. Die Adressen unserer Honorarkonsuln finden Sie auf unserer Webseite www.allemagneenfrance.diplo.de/fr-de unter > Botschaft und Konsulate > Unsere Honorarkonsuln.
Für die Beglaubigung von Kopien müssen Sie nur das Original mitbringen.
Die zu beglaubigende Kopie wird von dem Generalkonsulat angefertigt.
Ausnahme: Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen (auch in Form der Beglaubigung einer Ausweiskopie) für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbare Fälle vorzunehmen. Dies gilt auch für Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich wegen des weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.
Am 01.10.2021 ist die Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes (AABGebV) in Kraft getreten.
Die Gebühr für jede Kopie beträgt 31.50 Euro pro Dokument (bei Barzahlung wird der Betrag auf 32 Euro gerundet).
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