Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Accra

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Fachkräfte mit Vorabzustimmung gem. § 81a AufenthG

Fachkräfte mit Vorabzustimmung gem. § 81a AufenthG

Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG geschaffen, das vom Arbeitgeber in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden kann und das die Dauer des Visumverfahrens deutlich verkürzt. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, erteilt die zuständige Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Mit dieser Vorabzustimmung kann die Fachkraft einen Interviewtermin in dieser Kategorie beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Visums in dieser Kategorie nicht möglich ist, sofern die Vorabzustimmung nicht vorliegt. 

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Accra ist nur zuständig für Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in GHANA, LIBERIA und SIERRA LEONE haben. Visaanträge von Personen, die nicht nachweisen können, dass sie ihren Lebensmittelpunkt (gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens sechs Monaten) in einem der vorgenannten Länder haben, werden nicht entgegengenommen.

 

Für die Buchung Ihres Termins benötigen Sie Ihren Reisepass sowie eine E-Mail-Adresse.

 

Sie erhalten eine Terminbestätigung per E-Mail nach erfolgreicher Buchung. Bitte bringen Sie einen Ausdruck Ihrer Terminbestätigung am Tag der Antragstellung mit.

Am Tag der Antragstellung wird die Botschaft die von Ihnen für die Terminbeantragung gemachten Angaben mit den Angaben in Ihrem Reisepass überprüfen (Name und Passnummer). Sollten die Daten nicht übereinstimmen, können Sie Ihren Visumantrag nicht einreichen.

 

Bitte beachten Sie, dass Antragsformulare kostenfrei hier verfügbar sind.

Detaillierte Merkblätter mit einer Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Botschaft




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