Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Addis Abeba

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Kategorie 2: Registrierung für die Beantragung eines Visums für den Familiennachzug zum Inhaber einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis als anerkannter Flüchtling/Asylberechtigter/Resettlement Flüchtling §22 AufenthG/Landesaufnahmeprogamm (§23 AufenthG) - nicht zu subsidiär Schutzberechtigten

Auf den folgenden Seiten können Sie sich auf der Termin-Warteliste für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung mit einem in Deutschland anerkannten Flüchtling registrieren. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antragstellende sind Drittstaatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Äthiopien oder Sudan (z.B. ERI / SOM Staatsangehörige, die bei RRS/UNHCR als Flüchtlinge registriert sind)
  • Referenzperson ist Inhaber einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis als anerkannter Flüchtling / Asylberechtigter / Resettlement Flüchtling nach §22 AufenthG / Landesaufnahmeprogamm nach §23 AufenthG

Bitte beachten Sie außerdem:

Antragstellende und die Botschaft werden bei der Antragsannahme und der Vorbereitung der Anträge durch das Family Assistance Programme (FAP) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstützt. Über die bei der Registrierung hinterlegten Kontaktdaten werden Sie durch IOM kontaktiert. Die spätere Antragsannahme erfolgt ebenfalls bei IOM/FAP.

 Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Benachrichtigungen wie folgt:

  1. Innerhalb von 30 Minuten erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der Referenznummer.
  2. Sie werden durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) kontaktiert. IOM vergibt in der Rangfolge der Registrierungen dann Termine zur Antragstellung. IOM hilft Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Antrags, teilt Ihnen zu gegebener Zeit den Termin für die Antragsannahme mit, nimmt dann den Antrag beim Termin entgegen, informiert Sie über noch fehlende Dokumente und führt ein Interview durch.

 Zur Registrierung benötigen Sie:

-          persönliche Daten (Reisepassnummer, ETD-Nummer, Registrierungsnummer Flüchtlings-ID, Proof of Registration (PoR,Haushaltsnummer)

-          eine gültige E-Mail Anschrift, die bis einschließlich der Terminwahrnehmung bestehen bleibt und auf die Sie persönlich Zugriff haben

1. Bitte geben Sie alle Angaben genau wie im Reisepass und in lateinischen Buchstaben ein.

2. Vereinbaren Sie bitte für jede/n Antragsteller*in einen eigenen Termin.

3. Achten Sie darauf, Ihre E-Mail-Adresse fehlerfrei einzugeben, da Sie sonst keine Terminbestätigung erhalten! Prüfen Sie ggfs., ob diese in Ihrem Spam-/Junkordner zu finden ist.

Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit bis zur Vergabe eines Termins derzeit mehr als 12 Monate beträgt. Es wird darum gebeten, während der Wartezeit von Sachstandsanfragen abzusehen. 

 

 

 

 




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