Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Addis Abeba

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Kategorie 1: Schengen-Visum (Kurzzeit, bis 90 Tage)

 

Wichtige Information

Der Rat der Europäischen Union hat am 29.04.2024 beschlossen, einige Bestimmungen der EU-Rechtsvorschrift, die die Erteilung von Visa für äthiopische Staatsangehörige regelt, ab dem 01.06.2024 vorübergehend auszusetzen. Andere Drittstaatsangehörige, die Visa in Äthiopien beantragen, sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Den Mitgliedstaaten wird es insbesondere nicht mehr möglich sein, Visa für die mehrfache Einreise zu erteilen. Es können nur noch Visa für die einfache Einreise erteilt werden. Inhaber und Inhaberinnen von äthiopischen Dienst- und Diplomatenpässen sind nicht mehr von der Visumgebühr befreit. Ferner ist nun eine Standardbearbeitungszeit für Visa von 45 Kalendertagen anstelle von 15 Kalendertagen vorgesehen. Bitte beachten Sie die verlängerte Bearbeitungszeit und stellen Sie den Antrag rechtzeitig.

Dieser Beschluss folgt auf eine Bewertung der Kommission, die zu dem Schluss gelangt war, dass die Zusammenarbeit mit Äthiopien im Bereich der Rückübernahme seiner illegal in der EU aufhältigen Staatsangehörigen unzureichend ist. So besteht eine mangelnde Reaktion der äthiopischen Behörden in Bezug auf Rückübernahmeersuchen und es gibt weiterhin Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Rückkehrausweisen und bei der Organisation von Rückkehraktionen im Zusammenhang mit der freiwilligen Rückkehr und zwangsweisen Rückführungen.

Der Beschluss über die Aussetzung ist vorübergehend; es wurde jedoch kein konkretes Enddatum festgelegt. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme weiterhin prüfen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf den folgenden Seiten können Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums für Kurzzeit-Aufenthalte, eines so genannten Schengen-Visums, beantragen. Mit diesem können Sie sich bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Das Visum kann beispielsweise für folgende Zwecke erteilt werden:

  • touristische Aufenthalte
  • Besuch von Freunden, Verwandten, etc.
  • Geschäftsreisen
  • Fortbildungen, Weiterbildungen
  • Sportwettkämpfe
  • medizinische  Behandlungen
  • Musik- und Kunstauftritte
  • Schüleraustausche
  • Konferenz- und Messebesuche
  • Transit-Visum

Bitte beachten Sie: Für die Erteilung von Schengen-Visa an Personen mit Wohnsitz in Dschibuti ist die französische Botschaft in Dschibuti zuständig: Boulevard du Maréchal Lyautey, P.B. 75, Tel.: +253 352503, Fax Nr.: +253 350007, www.ambafrance-dj.org

Bitte nutzen Sie das VIDEX-Antragsformular, um die Antragstellung zu beschleunigen und Ihre Wartezeit zu verkürzen.

Zur Terminbuchung benötigen Sie:

-          persönliche Daten (u.a. Reisepassnummer)

-          eine gültige E-Mail Anschrift, die bis einschließlich der Terminwahrnehmung bestehen bleibt und auf die Sie persönlich Zugriff haben.

1. Bitte geben Sie alle Angaben genau wie im Reisepass und in lateinischen Buchstaben ein.

2. Sie dürfen einen Termin nur für einen Reisegrund buchen.

3. Achten Sie darauf, Ihre E-Mail-Adresse fehlerfrei einzugeben, da Sie sonst keine Terminbestätigung erhalten! Prüfen Sie ggfs., ob diese in Ihrem Spam-/Junkordner zu finden ist.

4. Für jede volljährige Person ist ein eigener Termin zu buchen. Kinder, die ein Elternteil begleiten, benötigen keinen eigenen Termin, sie werden zusammen mit dem Elternteil eingelassen.




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