Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Algier
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Hinweise zur folgenden Terminbuchung:
Alle Angaben zum Antragsteller bitte entsprechend den Angaben im Reisepass in lateinischen Buchstaben eingeben. Die einzugebende E-Mail-Adresse muss gültig sein. Denn Sie erhalten eine E-Mail mit der Bestätigung Ihres Termins. Zur Vorsprache in der Passstelle bringen Sie einen Ausdruck dieser E-Mail mit, andernfalls kann der Termin nicht wahrgenommen werden.
In der Terminübersicht können Sie einen freien Termin Ihrer Wahl (den nächsten oder auf Wunsch einen späteren) buchen: Sie wählen einen Tag und ein Zeitfenster (z.B. 13:30-13:50 Uhr). Bitte haben Sie Verständnis, dass keine früheren Termine als die hier angezeigten (auch nicht per Mail oder Telefax) vereinbart werden können. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten für Sie und andere Besucher, erscheinen Sie bitte pünktlich zu Beginn des Zeitfensters in der Botschaft (bei Terminbuchung für 13:30-13:50 Uhr also um 13:30 Uhr) und melden sich am Eingang der Passstelle.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein eigener Termin zu buchen ist. So braucht z.B. eine Familie mit 3 Kindern auch 3 Termine.
Wenn Sie für Ihr minderjähriges Kind einen regulären Reisepass oder einen Kinderreisepass beantragen wollen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
- Klicken Sie auf "Weiter", wenn Ihr Kind bereits eine deutsche Geburtsurkunde, deutsche Namenserklärung hat, auf denen der gewünschte Namen Ihres Kindes vermerkt ist.
- Ansonsten klicken Sie bitte nur auf "Weiter", wenn Sie vor der Geburt des Kindes in Deutschland geheiratet haben und laut deutscher Heiratsurkunde einen gemeinsamen Ehenamen führen.
In allen anderen Fällen setzt die Beantragung eines deutschen Kinderreisepasses für Ihr Kind eine Namenserklärung voraus. Führen Sie nämlich als Eltern unterschiedliche Nachnamen (was in Algerien häufig der Fall ist), muss Ihrerseits vor der Beantragung des ersten Kinderreisepasses noch eine Erklärung über den Nachnamen des Kindes abgegeben werden.
Neben der Namenserklärung können Sie auch gleich die Geburt Ihres Kindes im Register eines deutschen Standesamtes registrieren lassen (sog. Geburtsanzeige). Für Ihr Kind wird dann nach erfolgter Bestellung Ihrerseits eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt. Weitere Informationen zu Geburtsanzeigen und Namenserklärungen finden Sie hier.
Sollten Sie unsicher sein, oder Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt V O R einer Terminvereinbarung.
Den Antrag zur Namenserklärung finden Sie im folgenden Link.
Zur Abgabe einer solchen Erklärung ist ebenfalls eine Terminvereinbarung unter info@algier.diplo.de notwendig.
Eine Passbeantragung ohne eine solche, vorher abgegebene Erklärung ist nicht möglich.
Bitte klicken Sie nun auf „weiter“ um Ihre Terminbuchung für die Abgabe eines Passantrags fortzusetzen.
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