Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Asuncion
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Wichtiger Hinweis:
Die Gebühr für Unterschriftsbeglaubigungen, u.a. im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen (Genehmigungserklärungen), richtet sich nach dem Wert des Rechtsgeschäftes, ersichtlich aus der zugrunde liegenden Urkunde. Diese ist daher für die Unterschriftsbeglaubigung vorzulegen.
Deutsche öffentliche Urkunden zur Vorlage bei paraguayischen Behörden sind grundsätzlich von den zuständigen paraguayischen Vertretungen in Deutschland zu legalisieren. Die Bestätigung von deren Echtheit durch die Botschaft kann alternativ nur dann erfolgen, wenn die betreffende Urkunde von der ausstellenden Behörde direkt an die Botschaft gesendet wird.
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