Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Barcelona

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BARCELONA: Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Staatsangehörigkeitsausweis:

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis darüber, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung deutscher Staatsangehöriger sind.

Einbürgerung:

Ge­wöhn­lich wer­den nur Per­so­nen ein­ge­bür­gert, die schon län­ge­re Zeit in Deutsch­land woh­nen. In bestimmten Fällen sind Er­mes­sen­sein­bür­ge­run­gen von Per­so­nen, die im Aus­land woh­nen, möglich; dies ist der Fall bei ehemaligen Deutschen oder Kinder mit deutschen Elternteilen.

Ausnahmen sind die An­spruch­sein­bür­ge­run­gen, die zur Wie­der­gut­ma­chung von Aus­bür­ge­run­gen wäh­rend des na­tio­nal­so­zia­lis­ti­schen Re­gimes durch­ge­führt wer­den.

Informationen zu den Themen finden Sie auf unserer Webseite: https://spanien.diplo.de/es-de/service/-/1694492

sowie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamt: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/staatsangehoerigkeit_node.html




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