Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Barcelona
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Staatsangehörigkeitsausweis:
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis darüber, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung deutscher Staatsangehöriger sind.
Einbürgerung:
Gewöhnlich werden nur Personen eingebürgert, die schon längere Zeit in Deutschland wohnen. In bestimmten Fällen sind Ermessenseinbürgerungen von Personen, die im Ausland wohnen, möglich; dies ist der Fall bei ehemaligen Deutschen oder Kinder mit deutschen Elternteilen.
Ausnahmen sind die Anspruchseinbürgerungen, die zur Wiedergutmachung von Ausbürgerungen während des nationalsozialistischen Regimes durchgeführt werden.
Informationen zu den Themen finden Sie auf unserer Webseite: https://spanien.diplo.de/es-de/service/-/1694492
sowie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamt: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/staatsangehoerigkeit_node.html
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