Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Beirut

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TERMIN-WARTELISTE: Legalisationen syrischer Urkunden via VFS Global (SYR)

Bitte beachten: Die Botschaft Beirut legalisiert keine Urkunden mehr, die in einem der folgenden Gebiete ausgestellt wurden: Deir Ezzor, Raqqa, Edlib - sowie Hasakah nur Urkunden, die ab dem 01.05.2019 ausgestellt wurden.

Auf der folgenden Seite können Sie sich auf der Warteliste für die Vergabe eines Termins zur Legalisation syrischer Personenstandsurkunden registrieren.

Die Termine sind auf eine Höchstzahl limitiert und finden nur montags – freitags zwischen 08.00 – 14.00 Uhr bei VFS Global statt. Die Antragstellung des Termins muss nicht durch den Urkundeninhaber persönlich erfolgen. Sie kann auch durch Dritte durchgeführt werden. Zum Termin kann jedoch nur die Person vorgelassen werden, auf deren Namen der Termin gebucht wurde. Es können pro Termin nur die Urkunden einer einzigen Familie zur Legalisation entgegengenommen werden.

Bitte beachten Sie bei der Buchung folgende Hinweise:

  • Alle Angaben müssen ausschließlich in lateinischen Buchstaben erfolgen.
  • Achten Sie darauf, Ihre Mailadresse fehlerfrei einzugeben, da Sie sonst keine Buchungsbestätigung bzw. später die Benachrichtigung für den Termin erhalten. Bitte prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam/Junk-Ordner.
  • Alle Angaben müssen korrekt gemacht werden. Geburtsdaten sind im Format TT.MM.JJJJ einzutragen. Syrische Passnummern sind im Format Großbuchstabe (N bzw. P) + 9 Ziffern einzutragen, Beispiele: N012345678 oder P000123456, in Ausnahmefällen auch LR123456. Buchungen, die diesem Schema nicht entsprechen, werden storniert und gelöscht.
  • Jede/r AntragstellerIn benötigt einen eigenen Termin, deshalb muss für jede/n eine eigene Registrierung auf der Warteliste gemacht werden.
  • Sie können zurückgewiesen oder abgelehnt werden, wenn Sie bei Ihrer Vorsprache unvollständige Unterlagen vorlegen.

So erfolgt die endgültige Terminvergabe

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails:

a) Die erste innerhalb von 30 Minuten in Form einer Registrierungsbestätigung mit der Referenznummer und

b) die zweite, sobald Ihr Termin feststeht, mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins.

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

Der Einlass wird nur dem Antragsteller selbst gewährt. Begleitpersonen werden nicht zur Vorsprache zugelassen (außer bei zwingender Notwendigkeit, z.B. körperliche Gebrechen).

Hinweise für syrische Staatsangehörige

Seit dem 5. Januar 2015 unterliegen syrische Staatsangehörige einer Visumspflicht für den Libanon. Reisenden aus Syrien wird dringend empfohlen, sich vor der Einreise über die für sie geltenden Bestimmungen zu informieren (etwa unter www.general-security.gov.lb) und Schreiben/Unterlagen, die den Aufenthalt im Libanon erklären, zusätzlich in arabischer Übersetzung bei sich zu führen. Auch sollten für den Grenzübertritt mehrere Stunden eingeplant werden. Die Botschaft weist gesondert darauf hin, dass der Visumspflicht auch Personen unterfallen, die sich bereits früher im Libanon aufgehalten haben. Rechtlich bindende Auskünfte können aber ausschließlich von den libanesischen Behörden erhalten werden.

Achtung: Ab sofort ist die Botschaft gehalten, Namen, Vornamen und Passnummer der Antragsteller:innen jeweils bis 15.00 Uhr am Vortag an die libanesischen Grenzbehörden zu melden. Eine Einreise nach Libanon kann nach deren Auskunft nur erfolgen, wenn die Namen auf der Liste stehen. Wir weisen darauf hin, dass wir über weiteren Verbleib und Verwendung Ihrer Daten keine zuverlässigen Angaben machen können. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre Daten in dieser Form weitergeben, können Sie Ihren Termin mit dem Stornierungslink in der Terminbestätigungsmail stornieren. Wenn Sie Ihren Termin dennoch wahrnehmen möchten und über eine andere legale Einreisemöglichkeit nach Libanon verfügen, stornieren Sie Ihren Termin und schreiben Sie uns im Anschluss eine Mail an visa@beir.auswaertiges-amt.de mit dem Betreff: STORNO CANCEL und Ihrer alten Terminregistrierungsnummer. Dann behalten Sie Ihren Termin, Ihre Daten werden den Grenzbehörden jedoch nicht mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass dies zwingend eine Woche vor Ihrem Termin erforderlich ist.

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