Appointment-System of the German Foreign Office — Bern

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Bitte prüfen Sie, ob Sie tatsächlich eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch die Botschaft benötigen. Beglaubigungen können grundsätzlich auch durch ein schweizerisches Notariat oder eine schweizerische behördliche Beglaubigungsstelle (mit Apostille) vorgenommen werden. Falls ein deutsches Gericht oder eine deutsche Behörde auf die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch die deutsche Botschaft besteht, ist dies nur mit einem Termin möglich.

Hier können Sie einen Termin buchen für eine Unterschriftsbeglaubigung (ausschließlich) auf den folgenden Dokumenten:

  • Erbausschlagungserklärung
  • Genehmigungserklärung
  • Ehefähigkeitszeugnisantrag
  • Identitätsbestätigung für D-Trust

  • In Ausnahmefällen:
    Anträge auf Geburts- oder Ehenachbeurkundung ohne Namenserklärung (ausschließlich nach vorheriger Abklärung durch die Botschaft)

Für alle anderen Angelegenheiten:
Buchen Sie hier bitte keinen Termin. Sie finden Ihr Anliegen gegebenenfalls hier. Falls nicht, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail mit detaillierten Angaben zu Ihrem Beglaubigungsanliegen.




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