Appointment-System of the German Foreign Office — Bern

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Bitte prüfen Sie, ob Sie tatsächlich eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder Kopie durch die Botschaft benötigen. Beglaubigungen können grundsätzlich auch durch ein schweizerisches Notariat oder eine schweizerische behördliche Beglaubigungsstelle (ggf. mit Apostille) vorgenommen werden.

Falls ein deutsches Gericht oder eine deutsche Behörde auf die Beglaubigung der Unterschriften und Kopien durch die deutsche Botschaft besteht, ist dies nur mit einem Termin möglich.

Hier können Sie einen Termin buchen für

- Unterschriftsbeglaubigungen (ausschließlich) auf den folgenden Dokumenten:

  • Erbausschlagungserklärung
  • Genehmigungserklärung
  • Führungszeugnisantrag
  • Ehefähigkeitszeugnisantrag

Kopiebeglaubigungen

- Lebensbescheinigung

Hinweis:
Handelt es sich bei der gewünschten Beglaubigung um eine hier nicht genannte Angelegenheit, buchen Sie bitte keinen Termin, sondern kontaktieren uns über das Kontaktformular.




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