Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Bern

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Termin für die Beantragung eines Passes und/oder Personalausweises in Bern

Hier können Sie einfache Termine für die Beantragung eines Reisepasses und/oder Personalausweises für sich und ggf. Ihre Familienangehörigen buchen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Im Feld „Anzahl Besucher“ geben Sie bitte ausschließlich die Anzahl der Personen ein, für die ein Dokument beantragt werden soll.
Eventuelle Begleitpersonen, die kein Dokument beantragen, zählen nicht mit! Sie können übrigens nur als Sorgeberechtigte sowie bei Hilfsbedürftigen ins Gebäude eingelassen werden.
Wenn Sie keine weiteren Besucher eingeben können, ist leider kein weiterer Termin zurselben Uhrzeit frei. Weichen Sie bitte auf einen anderen Termin aus.
Anträge von Personen, für die kein Termin vereinbart wurde, können leider nicht entgegengenommen werden.

Achtung:

Soll in dem beantragten Reisepass oder Personalausweis ein anderer Familienname stehen als in Ihrem bisherigen Dokument oder handelt es sich um die erste Beantragung eines deutschen Dokuments für ein Kind?

Lesen Sie in diesem Fall bitte die Hinweise zur Geburt eines Kindes im Ausland, insbesondere zur Namensführung und ggf. auch zur Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland und zur Vaterschaftsanerkennung.
Möglicherweise müssen Sie vor der Pass-/Personalausweisbeantragung noch eine Namenserklärung und bei Kindern, deren Eltern im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes nicht verheiratet sind, eine Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung oder/und eine Namenserklärung für Ihr Kind abgeben.

Sollte eine Namenserklärung oder eine Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung erforderlich sein, buchen Sie bitte keinen Termin über diese Seite! Eine ausführliche Beratung zu namens- bzw. familienrechtlichen Situation ist mit einem einfachen Termin nicht möglich, ein entsprechender Passantrag kann dann nicht angenommen werden!

Informationen über andere Terminvereinbarungsverfahren finden Sie in der entsprechenden Kategorie unter Namensführung und Vaterschaftsanerkennung.
In beiden Kategorien können kombinierte Termine erreicht werden, damit Sie nicht mehrmals in der Botschaft vorsprechen müssen.

Falls Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine Namenserklärung oder eine Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung erforderlich ist, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen verfügbaren sind. Die maximale Vorlaufzeit beträgt derzeit neun Wochen.

Es werden regelmäßig stornierte Termine wieder freigegeben und am frühen Morgen neue Termine freigeschaltet, auch kurzfristig.

Sollten Sie bereits einen bestätigten Termin haben und nun einen früheren buchen, stornieren Sie bitte unbedingt den bereits zuvor gebuchten, nicht mehr benötigten Termin!

Die Terminvereinbarung funktioniert am besten mit einem PC und Firefox oder Internet Explorer als Browsern. Bei der Verwendung mit Smartphones und Tabletts können Probleme auftreten. 




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