Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Boston
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Liebe Kund*innen, liebe Besucher*innen, liebe Landsleute,
das Deutsche Generalkonsulat in Boston bietet seinen Kunden gerne einen Vorsprachetermin für bestimmte konsularische Dienstleistungen an, wenn die persönliche Anwesenheit des Kunden und/oder Mitwirkung eines Konsularbeamten erforderlich ist. Dies ist der Fall, zum Beispiel bei Unterschriftsbeglaubigungen für
- Genehmigungserklärungen (z.B. im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften in Deutschland)
- Vollmachten, Anmeldungen zum Handelsregister etc.
- Erbausschlagungen
Übersenden Sie uns Vollmachts- oder Genehmigungsvordrucke (für Erbausschlagung nicht erforderlich!) für deutsche Notariate / Gerichte / öffentliche Stellen bitte vorab per E-Mail an konsulat@bost.diplo.de zur Vorprüfung. Lesen Sie bitte unbedingt vor Buchung eines Termins die relevanten, entsprechend verlinkten Informationen auf unserer Webseite und bringen Sie ALLE erforderlichen Unterlagen inklusive ID (Reisepass oder Personalausweis) und Zahlungsmittel / Kreditkarte wie beschrieben mit. Ohne die dort aufgeführten Dokumente kann die Beglaubigung nicht durchgeführt werden.
Ebenso ist eine Terminvereinbarung für die Einreichung von Anträgen und Kopiebgelaubigungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten möglich. Hier ist ein (1) Termin pro Familie ausreichend. Zudem können Sie diese auch weiterhin postalisch einsenden (s.u.).
ACHTUNG: Vom 21.07. - 15.08.2025 können an unserem Generalkonsulat keine Anträge im Bereich Staatsangehörigkeit angenommen oder bearbeitet werden. Bitte buchen Sie in diesem Zeitraum keine Termine für diese Kategorie!
Andere Anliegen *** Einreichen von Anträgen per Post ***
Anträge auf Einbürgerung können Sie ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg einreichen.
Lesen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Informationen zu Antragstellung, Formularen, Verfahren, vorzulegenden Urkunden auf unserer Webseite aufmerksam durch. Denken Sie bei der Übersendung Ihrer Anträge und Unterlagen bitte auch an Beifügung beglaubigter Kopien aller Dokumente und an erforderliche Unterschriften.
Bei weiteren Fragen und Punkten, die sich nicht durch Lektüre der publizierten Informationen ergeben oder beantwortet werden, schreiben Sie uns gerne eine Email an konsulat@bost.diplo.de. Bitte haben Sie aber auch Verständnis dafür, dass E-Mails zu Fragen, die bereits ausführlich auf unserer Website erläutert sind, nicht beantwortet werden.
Hinweis: Unterschriftsbeglaubigungen bei Anträgen auf ein Führungszeugnis können Sie bei einem US Notary Public vornehmen lassen. Informationen und Merkblätter finden Sie auf unserer Webseite.
Wir beantworten Ihre Anfragen – sofern sie nicht bereits ausführlich auf unserer Webseite beschrieben sind - schnellstmöglich, bitten aber um Ihr Verständnis, dass dies nicht immer umgehend geschehen kann. Mehrfache Nachfragen innerhalb weniger Stunden oder Tage beschleunigen das Verfahren nicht. Schauen Sie bitte aber auch in Ihren „Spam-Ordner“, bevor Sie erneut eine Email schreiben. Es kommt regelmäßig vor, dass unsere Antworten längst erfolgt sind, aber unentdeckt vom beabsichtigten Empfänger bleiben.
Ihre Rechts- und Konsularabteilung Generalkonsulat Boston
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