Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Canberra

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Konsularischer Service

 Die Deutsche Botschaft Canberra hat nur ein begrenztes konsularisches Aufgabenspektrum. 

Seit Juni 2015 werden folgende Angelegenheiten für ganz Australien zentral durch das Deutsche Generalkonsulat Sydney bearbeitet

  • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (z.B. Anträge auf Beibehaltungsgenehmigung, Einbürgerungsanträge, Feststellungsverfahren),
  • Erbschafts-/Nachlassangelegenheiten (Beurkundung von Erbscheinsanträgen usw.),
  • familienrechtliche Angelegenheiten (z.B. Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen).

In diesen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an das Deutsche Generalkonsulat Sydney.

 

Hinweis zu Visaangelegenheiten:

Die Deutsche Botschaft Canberra berät nicht in allgemeinen oder individuellen Visaangelegenheiten.

Bei der Erteilung von Schengenvisa (Visa zum kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen/Halbjahr, z.B. für eine Besuchs-, Tourismus- oder Geschäftsreise) wird Deutschland in Australien vertreten durch Österreich. Antragsteller mit Hauptreiseziel Deutschland müssen ihr Schengenvisum daher bei der Österreichischen Botschaft in Canberra oder einem Visaannahmezentren des externen Dienstleisters VFS Global beantragen. Informationen zu den Antragsunterlagen für Schengenvisa finden Sie auf folgender Webseite: http://www.vfsglobal.com/austria/australia/

Nationale Visa zum langfristigen Aufenthalt in Deutschland (über 90 Tage, z.B. zur Erwerbstätigkeit, Ehegattennachzug, Hochschulstudium) werden ausschließlich vom Deutschen Generalkonsulat Sydney bearbeitet. Australische Staatsangehörige können ihren Aufenthaltstitel für Deutschland in der Regel nach der Einreise direkt bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.




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