Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Conakry

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Kurzaufenthalte bis 90 Tage - Besuch, Geschäftsreise, Tourismus

Hinweise zur folgenden Terminbuchung:

 

Bitte beachten Sie folgende Lockerung der Einreisebeschränkungen nach Deutschland für geimpfte Personen ab 25.06.2021:

Ab dem 25.06.2021 werden Einreisen für vollständig mit durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Personen aus Guinea nach Deutschland möglich sein. Vollständig geimpfte Personen können dann auch zu Besuchs- und touristischen Zwecken wieder nach Deutschland einreisen.

Einreisen können nur solche Personen, die mit einem der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)  (https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19) aufgeführten Impfstoffe geimpft sind, wenn seit Erhalt der letzten erforderlichen Einzelimpfung/Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Derzeit gilt dies nur für durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe. Eine Ausweitung auch auf andere Impfstoffe mit vergleichbarem Schutzstandard ist vorgesehen, sobald die dafür erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sind.

 Für die Einreise ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU  oder ein vergleichbarer Impfnachweis in digitaler oder verkörperter Form (Papierform) in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Daraus müssen stets hervorgehen:

  1. die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum)
  2. Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
  3. Bezeichnung des Impfstoffes,
  4. Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,

Merkmale, die auf die für die Durchführung der Schutzimpfung oder die Ausstellung des Zertifikats verantwortliche Person oder Institution schließen lassen, zum Beispiel ein offizielles Symbol oder der Name des Ausstellers.

Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht geimpft sind, können mit einem Testnachweis (PCR-Test oder Antigentest) in Begleitung mindestens eines vollständig geimpften Elternteils einreisen. Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen dabei keinen Testnachweis.

Der Nachweis über die Impfung ist bei Antragstellung vorzulegen, sofern die Reise im vor Ablauf von 14 Tagen nach Datum der Antragstellung erfolgen soll.

 

Weitere Informationen sind unter folgendem Link erhältlich: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.

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Alle Angaben zum Antragsteller bitte entsprechend den Angaben im Reisepass in lateinischen Buchstaben eingeben. Die einzugebende E-Mail-Adresse muss gültig sein, denn Sie erhalten eine E-Mail mit der Bestätigung Ihres Termins.
Zur Vorsprache in der Visastelle bringen Sie einen Ausdruck dieser E-Mail mit, andernfalls kann der Termin nicht wahrgenommen werden.

In der Terminübersicht können Sie einen freien Termin Ihrer Wahl (den nächsten oder auf Wunsch einen späteren) buchen: Sie wählen einen Tag und ein Zeitfenster (z.B. 8.00 bis 9.00 Uhr). Bitte haben Sie Verständnis, dass keine früheren Termine als die hier angezeigten (auch nicht per Mail oder Telefax) vereinbart werden können.

Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten für Sie und andere Besucher, erscheinen Sie bitte mindestens 15 Minuten vor Ihrem gebuchten Termin in der Botschaft (bei Terminbuchung für 8.00 bis 9.00 Uhr also um 7.45 Uhr) und melden sich am Eingang der Visastelle.

Bitte klicken Sie nun auf "weiter" um Ihre Terminbuchung für die Abgabe eines Visumantrags fortzusetzen.




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