Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Istanbul

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Internationales Ehefähigkeitszeugnis

Für Eheschließungen zwischen deutschen und türkischen Staatsangehörigen in der Türkei verlangen die türkischen Standesämter von dem deutschen Verlobten ausgestelltes internationales Ehefähigkeitszeugnis. Diese können nur von den deutschen Standesämtern und nicht vom Generalkonsulat ausgestellt werden.

Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis

Sie sind

  • Deutsche Staatsangehörige / deutscher Staatsangehöriger und möchten in der Türkei heiraten? mehr Info hierzu

Dann sind Sie hier richtig!

Bitte lesen Sie sich vor der Terminbuchung aufmerksam die vom Generalkonsulat bereitgestellten Informationen zu Namenserklärungen und Ehefähigkeitszeugnissen und den für die Antragstellung benötigten Unterlagen durch. Mit der Terminbuchung bestätigen Sie, dass Sie diese Informationen gelesen und verstanden haben.

weitere Informationen zu diesem Thema

ACHTUNG: Unvollständige Anträge können nicht entgegengenommen werden!

ACHTUNG: Das Generalkonsulat kann keine Eheschließungen vornehmen. Sie stellt auch nicht selbst Ehefähigkeitszeugnisse aus, sondern beglaubigt lediglich die Unterschrift auf dem Antrag und berät über die erforderlichen Unterlagen. Planen Sie bei Ehefähigkeitszeugnissen bitte eine mehrwöchige Bearbeitungszeit ein.




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