Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Istanbul
Zurück Weiter
Für Eheschließungen zwischen deutschen und türkischen Staatsangehörigen in der Türkei verlangen die türkischen Standesämter von dem deutschen Verlobten ausgestelltes internationales Ehefähigkeitszeugnis. Diese können nur von den deutschen Standesämtern und nicht vom Generalkonsulat ausgestellt werden.
Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis
Sie sind
- Deutsche Staatsangehörige / deutscher Staatsangehöriger und möchten in der Türkei heiraten? mehr Info hierzu
Dann sind Sie hier richtig!
Bitte lesen Sie sich vor der Terminbuchung aufmerksam die vom Generalkonsulat bereitgestellten Informationen zu Namenserklärungen und Ehefähigkeitszeugnissen und den für die Antragstellung benötigten Unterlagen durch. Mit der Terminbuchung bestätigen Sie, dass Sie diese Informationen gelesen und verstanden haben.
weitere Informationen zu diesem Thema
ACHTUNG: Unvollständige Anträge können nicht entgegengenommen werden!
ACHTUNG: Das Generalkonsulat kann keine Eheschließungen vornehmen. Sie stellt auch nicht selbst Ehefähigkeitszeugnisse aus, sondern beglaubigt lediglich die Unterschrift auf dem Antrag und berät über die erforderlichen Unterlagen. Planen Sie bei Ehefähigkeitszeugnissen bitte eine mehrwöchige Bearbeitungszeit ein.
Zurück Weiter
bitte haben Sie etwas Geduld ...
Ihre Anfrage wird bearbeitet. Bitte warten Sie auf eine Antwort. Das Neuladen der Seite verzögert die Bearbeitung.