Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Kabul Visa
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Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der seit dem 13.06.2025 andauernden militärischen Auseinandersetzung muss die Visastelle der Botschaft Teheran aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben. Terminregistrierungen afghanischer Staatsangehöriger für Teheran sind derzeit nicht möglich. Sie können sich alternativ für eine Antragstellung in Islamabad registrieren. Im Lichte der volatilen Lage kann derzeit leider keine zuverlässige Vorhersage gemacht werden, wann wieder mit einer Wiederaufnahme des Dienstbetriebs zu rechnen ist. Das Auswärtige Amt prüft die Situation vor Ort fortlaufend und steht hierzu mit der Botschaft in engem Austausch. Es ist zu empfehlen, die Webseite der Botschaft Teheran regelmäßig einzusehen, dort werden die jeweils aktuellen Informationen zum Betrieb der Visastelle zeitnah eingestellt.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung (kein anderer Beantragungszweck) registrieren.
Da das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Kabul bis auf weiteres geschlossen bleibt, können Antragsteller mit Wohnsitz in Afghanistan Anträge zur Familienzusammenführung entweder bei der Deutschen Botschaft in ISLAMABAD oder in TEHERAN stellen. Bei der Registrierung für einen Termin muss daher angegeben werden, an welcher Auslandsvertretung der Antrag gestellt werden soll. Eine nachträgliche Änderung der angegebenen Auslandsvertretung ist nicht möglich.
Bitte vereinbaren Sie pro Familie einen Termin und geben Sie die Anzahl, Namen, Geburtsdaten und Passnummern aller Familienmitglieder an, die ebenfalls ein Visum beantragen wollen (nicht die Daten der in Deutschland lebenden Referenzperson, zu welcher der Nachzug erfolgt!). Visumanträge können nur von Personen gestellt werden, die in der Terminregistrierung aufgeführt sind. Mehrfache oder offensichtlich falsche Registrierungen auf der Terminwarteliste werden gelöscht!
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie innerhalb von etwa 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit Ihrer persönlichen Termin-ID (bitte auch den SPAM-Ordner prüfen). Sie sind nun auf der Warteliste eingetragen. Die aktuelle Wartezeit bis zur Vorsprache beträgt derzeit deutlich über 1 Jahr Bitte nutzen Sie die Zeit, Ihre Unterlagen gemäß Merkblatt vorzubereiten und zusammenzustellen und sehen Sie von Anfragen zur voraussichtlichen Wartezeit ab.
Auf Grundlage Ihrer Registrierung werden Sie vor der Antragstellung durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) zur Zusammenstellung der Antragsunterlagen und Vereinbarung eines Termins kontaktiert.
Wichtiger Hinweis für den Nachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen:
Bitte kontaktieren Sie die Botschaft Islamabad unter visainfoafg@isla.diplo.de oder die Botschaft Teheran unter visainfo@tehe.diplo.de per E-Mail, wenn Sie den Nachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (UMF) beantragen und dieser in weniger als zwölf Monaten volljährig wird oder Ihnen weniger als neun Monate vor Eintritt dessen Volljährigkeit noch kein Vorsprachetermin zugewiesen wurde. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Terminnummer an und fügen Sie den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft als Anlage bei.
Wichtiger Hinweis für Familienangehörige von in Deutschland anerkannten Flüchtlingen:
Die Registrierung für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung oder Eheschließung in Deutschland ist keine fristwahrende Anzeige im Sinne des § 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz!
Sie oder Ihr Familienangehöriger in Deutschland müssen innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung als Flüchtling eine fristwahrende Anzeige abgeben, um von dem vereinfachten Visumverfahren zu profitieren.
Dafür gibt es Möglichkeiten:
1) Besuchen Sie das Webportal www.fap.diplo.de und befolgen Sie die Anweisungen. Das ausgedruckte Formular ist bei der Visumbeantragung vorzulegen.
2) Ihr Familienangehöriger in Deutschland kann die fristwahrende Anzeige bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeben.
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