Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Kabul Visa
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Auf den folgenden Seiten können Sie sich für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung (kein anderer Beantragungszweck) registrieren.
Da das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Kabul bis auf weiteres geschlossen bleibt, können Antragsteller mit Wohnsitz in Afghanistan Anträge zur Familienzusammenführung entweder bei der Deutschen Botschaft in ISLAMABAD oder in TEHERAN stellen.Eine Beantragung an der bisher ebenfalls zuständigen Botschaft in New Delhi ist für Personen, die sich noch in Afghanistan aufhalten, solange nicht möglich, wie für diese die gegenwärtigen Probleme bei der Einreise nach Indien fortbestehen. Bei der Registrierung für einen Termin muss daher angegeben werden, an welcher Auslandsvertretung der Antrag gestellt werden soll. Eine nachträgliche Änderung der angegebenen Auslandsvertretung ist nicht möglich.
Bitte vereinbaren Sie pro Familie einen Termin und geben Sie die Anzahl, Namen, Geburtsdaten und Passnummern aller Familienmitglieder an, die ebenfalls ein Visum beantragen wollen (nicht die Daten der in Deutschland lebenden Referenzperson, zu welcher der Nachzug erfolgt!). Es erhalten nur diejenigen Personen Zutritt zur Visastelle, für die tatsächlich ein Termin gebucht wurde. Mehrfache oder offensichtlich falsche Registrierungen auf der Terminwarteliste werden gelöscht!
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie innerhalb von etwa 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit Ihrer persönlichen Termin-ID (bitte auch den SPAM-Ordner prüfen). Sie sind nun auf der Warteliste eingetragen. Die aktuelle Wartezeit bis zur Vorsprache beträgt derzeit mindestens 12 Monate. Bitte nutzen Sie die Zeit, Ihre Unterlagen gemäß Merkblatt vorzubereiten und zusammenzustellen und sehen Sie von Anfragen zur voraussichtlichen Wartezeit ab.
Etwa 2-3 Monate vor Zuweisung des konkreten Vorsprachetermins erhalten Sie eine weitere E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins sowie Informationen zum Zugang zur Botschaft.
Wichtiger Hinweis für den Nachzug zu minderjährigen unbegleiteten Ausländern:
Bitte kontaktieren Sie die Botschaft Islamabad unter visainfoafg@isla.diplo.de oder die Botschaft Teheran unter visainfo@tehe.diplo.de per E-Mail, wenn Sie den Nachzug zum unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) beantragen und dieser in weniger als zwölf Monaten volljährig wird oder Ihnen weniger als neun Monate vor Eintritt dessen Volljährigkeit noch kein Vorsprachetermin zugewiesen wurde. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Terminnummer an und fügen Sie den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft als Anlage bei. Die jeweilige Botschaft vergibt dann einen Sondertermin.
Wichtiger Hinweis für Familienangehörige von in Deutschland anerkannten Flüchtlingen:
Die Registrierung für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung oder Eheschließung in Deutschland ist keine fristwahrende Anzeige im Sinne des § 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz!
Sie oder Ihr Familienangehöriger in Deutschland müssen innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung als Flüchtling eine fristwahrende Anzeige abgeben, um von dem vereinfachten Visumverfahren zu profitieren.
Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
1) Besuchen Sie das Webportal www.fap.diplo.de und befolgen Sie die Anweisungen. Das ausgedruckte Formular ist bei der Visumbeantragung vorzulegen.
2) Ihr Familienangehöriger in Deutschland kann die fristwahrende Anzeige bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeben.
3) Sie können die fristwahrende Anzeige selbst oder durch einen Rechtsbeistand in einem Schreiben an die zuständige Auslandsvertretung abgeben. Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Passnummer der Antragsteller
- Reisezweck
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Aufenthaltsstatus Ihres Familienangehörigen in Deutschland
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