Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Kuala Lumpur
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Passantragsteller müssen persönlich bei der Deutschen Botschaft Kuala Lumpur vorsprechen, denn seit der Einführung biometrischer Merkmale in den deutschen Reisepass werden auch die Fingerabdrücke des Passträgers abgenommen und auf einem Chip gespeichert. Dies gilt auch für minderjährige Kinder. Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei Abholung des neuen Passes der alte Reisepass zur Entwertung vorgelegt werden muss.
Die Gültigkeitsdauer beträgt normalerweise 10 Jahre. Wer jünger als 24 Jahre ist, erhält einen Reisepass für 6 Jahre.
Kinderreisepässe sind 6 Jahre gültig und werden höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt wird. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich.
Vorläufige Reisepässe können maximal 1 Jahr gültig sein.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich. In eiligen Fällen kann ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 3- 4 Wochen).
Kinderreisepässe sowie vorläufige Reisepässe können bei Vorliegen aller Antragsvoraussetzungen innerhalb weniger Tage direkt von der Deutschen Botschaft erstellt werden.
Weitere Informationen zum Antrag und die Liste der vorzulegenden Dokumente finden Sie hier:
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