Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — London

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Namenserklärungen / Geburts- und Eheregistrierungen / Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Zur Abgabe von namensrechtlichen Erklärungen, Anträgen für die Geburts- und/oder Eheregistrierung sowie Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz benötigen Sie einen Termin.

WICHTIGER HINWEIS:

Termine können nur stattfinden, wenn Sie die Unterlagen vor der Terminbuchung an die Botschaft London gesendet und die Rückmeldung erhalten haben, dass der Antrag abschließend vorbereitet wurde bzw. Sie einen Termin buchen können. Bitte informieren Sie sich hier hinsichtlich des Vorgehens:

https://uk.diplo.de/uk-de/02/namensrecht-personenstandswesen/informationen-ablauf-terminvergabe/2452414  

Wenn Sie Ihre antragsbegründenden Unterlagen noch nicht zur Vorbereitung an die Botschaft London übermittelt haben bzw. noch auf unsere Rückmeldung warten, buchen Sie bitte noch keinen Termin.

Erst wenn Sie unsere Freigabe zur Terminbuchung erhalten haben, können Sie einen Termin buchen.

Terminbuchungen von Antragstellern, die einen Termin ohne vorherige Einsendung der Unterlagen gebucht haben, können nicht berücksichtigt werden. Ihr Termin wird in diesem Fall von uns storniert. 

Sollte es keine freien Termine geben, schauen Sie an einem anderen Tag in unser Terminsystem. Termine werden regelmäßig in den Morgenstunden freigeschaltet. 

Bitte buchen Sie nur einen Termin für die gewünschte Angelegenheit. Wenn Sie bereits vorbereitete Anträge oder Erklärungen in Bezug auf MEHRERE Familienmitglieder einreichen möchten (z.B. Namenserklärungen für mehrere Kinder oder Ehenamenserklärung zuzüglich einer Anschlusserklärung für ein Kind), benötigen Sie in der Regel nur EINEN Termin, es sei denn wir weisen Sie explizit darauf hin, dass mehrere Termine zu buchen sind.

Um die Anzahl der Besucher auf ein Mindestmaß zu beschränken, sollten nur Personen zum Termin erscheinen, deren Unterschrift beglaubigt werden muss (d.h. beispielsweise beide Ehegatten, beide Elternteile, ggf. Kinder über 14 Jahre). 

 

Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie, fünf Minuten vor Ihrem Termin an der Botschaft zu erscheinen, um sich am Eingang anzumelden. Personen mit einer Verspätung von mehr als fünf Minuten können NICHT mehr eingelassen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens zu Wartezeiten im Außenbereich kommen kann und sich die Annahme Ihrer Unterlagen über den gebuchten Terminzeitraum hinaus verschieben kann.

 


Bitte klicken Sie jetzt auf „weiter“, um Ihre Terminbuchung fortzusetzen.




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