Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Madrid

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Deutscher Reisepass oder Personalausweis/ Wohnortänderung

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Neue Termine werden regelmäßig an Werktagen freigeschaltet!

Bitte lesen Sie sich vor Buchung eines Termins die Informationen auf unserer Homepage aufmerksam durch und stellen Sie sicher, dass Sie zum Termin die notwendigen Unterlagen mitbringen.

Zuständigkeit: Die Deutsche Botschaft Madrid ist für die Ausstellung eines Ausweisdokumentes grundsätzlich nur dann zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft haben (Autonome Regionen Galizien, Asturien, Kantabrien, Baskenland, Navarra, La Rioja, Kastilien und León, Madrid, Kastilien-La Mancha (außer provinz Albacete), Extremadura) und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind. Dies müssen Sie durch das certificado/volante de empadronamiento und Ihre Abmeldebestätigung aus Deutschland nachweisen. Für Antragstellende außerhalb dieser Zuständigkeit werden höhere Gebühren fällig.

Anträge für minderjährige Kinder: Der Ausstellung eines Ausweisdokumentes für ein minderjähriges Kind müssen alle Sorgeberechtigten zustimmen. In der Regel ist daher die Anwesenheit beider Eltern und des Kindes für die Antragstellung notwendig. Ab dem 16. Lebensjahr kann ein Personalausweis ohne die Zustimmung der Eltern beantragt werden.

Namensführung/ erster Pass für ein neugeborenes Kind: Ein deutsches Ausweisdokument kann erst ausgestellt werden, wenn die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt ist. In der Regel ist für die allererste Ausstellung eines deutschen Ausweisdokumentes für ein Kind zunächst eine Namenserklärung erforderlich (weitere Informationen zur Namenserklärung und Geburtsanzeige).Bitte buchen Sie für die Namenserklärung einen Termin in der Kategorie "Familienangelegenheiten" und nicht in der Kategorie "Pass und Personalausweis". Der Passantrag für das Kind kann im Regelfall gleichzeitig mit der Namenserklärung gestellt werden. 




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