Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Malaga
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- Sie sind Mutter oder Vater geworden und möchten für ihr Kind eine Geburtsanzeige und Namenserklärung abgeben?
- Sie möchten für sich selbst eine namensrechtliche Erklärung abgeben?
- Sie haben geheiratet und möchten Ihre Ehe in Deutschland nachregistrieren lassen (für die Gültigkeit der Ehe in Deutschland nicht vorgeschrieben)?
- Sie benötigen eine eidesstattliche Erklärung im Zusammenhang mit der Beantragung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses?
Hinweis:
Falls noch nie / seit vielen Jahren nicht mehr Wohnsitz in Deutschland bestanden hat, klären Sie bitte zunächst vorab direkt mit dem spanischen Standesamt, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis in Ihrem konkreten Fall tatsächlich verlangt wird.
Die Beantragung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses - falls von spanischen Stellen gefordert - erfolgt nicht beim Konsulat, sondern direkt beim zuständigen deutschen Standesamt des (letzten) Wohnsitzes in Deutschland. Dieses entscheidet, ob im Einzelfall dafür außerdem eine konsularisch beglaubigte eidesstattliche Erklärung über den Familienstand erforderlich ist.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
DIESER TERMIN KANN NICHT FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PASSES ODER PERSONALAUSWEISES GEBUCHT WERDEN!
Eine Geburtsanzeige/Namenserklärung kann auch ohne gleichzeitigen Passantrag abgegeben werden.
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