Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Nairobi

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Termin-Warteliste für alle nationalen Visa AUßER Familiennachzug zu Inhabern eines humanitären Aufenthaltstitels nach den §§ 22 bis 26 AufenthG

Guten Tag,

auf der nächsten Seite können Sie sich auf der Warteliste für die Terminvergabe zur Beantragung eines nationalen Visums (also für einen langfristigen Aufenthalt von über 90 Tagen) für alle Kategorien außer Ausbildung (§ 16a AufenthG), Studium (§ 16b AufenthG), Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG) sowie Forschung und Wissenschaft (§ 18d AufenthG bzw. § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 5 BeschV) registrieren. Sofern Sie den Familiennachzug zu einem Inhaber eines humanitären Aufenthaltstitels nach den §§ 22 bis 26 AufenthG beantragen wollen, dann registrieren Sie sich bitte auf der eigens dafür eingerichteten Warteliste.

Die Annahme von nationalen Visaanträgen in den Kategorien Ausbildung (§ 16a AufenthG), Studium (§ 16b AufenthG), Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG) sowie Forschung und Wissenschaft (§ 18d AufenthG bzw. § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 5 BeschV) wurde an den externen Dienstleister TLScontact ausgelagert.

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie in Kürze eine Bestätigungsmail mit Ihrer Registrierungsnummer zu Ihrer Buchung. Bitte überprüfen Sie deren Eingang (ggf. auch im Spam-/Junk-Ordner, die Einstellung sollte deshalb keine sofortige Vernichtung durchführen). Die Wartezeit bis zur Terminmitteilung stellt sich nach Aufenthaltszweck sortiert derzeit wie folgt dar:

- Familienzusammenführung: fünf Monate

- Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung einschl. Blaue Karte EU [§ 18a oder §18b oder § 18g AufenthG]: zwei Wochen

- Fachkräfte im beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG): eine Woche

- Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche: aufgrund der hohen Nachfrage ist mit langen Wartezeiten zu rechnen

- Praktikum: drei Monate

- Isolierter Sprachkurs (NICHT zur Vorbereitung auf Studium oder Ausbildung oder berufliche Qualifikationsmaßnahme): sechs Monate

- Au-pair: über ein Jahr

- Freiwilligendienst: über ein Jahr

- Religiöse oder karitative Beschäftigung: drei Monate

- Sonstige Beschäftigung (z.B. Schifffahrtspersonal oder Spezialitätenköche etc.): sechs Wochen

- Wiedereinreise: sechs Wochen

 

Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihre bei Registrierung angegebene E-Mail Anschrift bis zur Wahrnehmung des Termins besteht. Bei einem Wechsel der E-Mail Adresse nach Registrierung müssen Sie leider Ihre bestehende Eintragung stornieren und eine erneute Registrierung vornehmen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei der Terminregistrierung:

- Jeder Antragstellende, der älter als 18 Jahre alt ist, benötigt einen eigenen Termin. Bitte geben Sie bei "Zahl der Besucher" nur dann eine höhere Anzahl als "1" ein, wenn Sie von Ihrem Ehepartner und/oder minderjährigen Kinder begeleitet werden. 

- Bitte registrieren Sie Ihre nach-/mitziehenden Ehepartner und/oder minderjährigen Kinder auch in dieser Kategorie. Sollten zum Beispiel Ihr Ehemann und zwei minderjährige Kinder zu Ihnen nach Deutschland ziehen wollen, dann tragen Sie bitte bei Anzahl der Besucher "3" ein. Tragen Sie bitte auch deren Namen entsprechend ein.

- Alle Eintragungen müssen ausschließlich in lateinischen Buchstaben erfolgen.

- Sie müssen Ihre Daten unbedingt korrekt und fehlerfrei eingeben, da der Einlass in die Visastelle nur bei genauer Namens- und Passübereinstimmung möglich ist.

- Bitte geben Sie unbedingt den korrekten Aufenthaltszweck an. Die Visastelle wird Sie zurückweisen und Ihren Antrag nicht annehmen, wenn sich bei Ihrer Vorsprache herausstellt, dass Sie einen anderen als den angegebenen Aufenthaltszweck anstreben (Beispiel: Sie wollen in Deutschland als Au-pair arbeiten, geben aber in der Termin-Warteliste an, dass Sie eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung sind)

- Wenn Ihr Arbeitgeber in Deutschland ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG für Sie beantragt hat und eine entsprechende Vorabzustimmung der Ausländerbehörde ausgestellt wurde, dann wählen Sie bitte den Aufenthaltszweck "Fachkräfte im beschleunigten Fachkräfteverfahren" aus. Sie erhalten dann innerhalb von drei Wochen einen Termin.

- Ihre Passnummer muss mit Großbuchstaben und Ziffern eingegeben werden

- Achten Sie darauf, Ihre E-Mail Adresse fehlerfrei einzugeben, da Sie sonst keine Bestätigungsmail über die Registrierung und anschließend auch keine Benachrichtigung über die Terminvergabe erhalten!




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