Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Nairobi

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Termin-Warteliste für alle nationalen Visa AUßER Familiennachzug zu Inhabern eines humanitären Aufenthaltstitels nach den §§ 22 bis 26 AufenthG

Guten Tag,

auf der nächsten Seite können Sie sich auf der Warteliste für die Terminvergabe zur Beantragung eines nationalen Visums (also für einen langfristigen Aufenthalt von über 90 Tagen) für alle Kategorien außer Ausbildung (§ 16a AufenthG), berufliche Weiterbildung (§ 16a AufenthG), Praktika (§§ 16a und 16e AufenthG sowie § 15 BeschV), Studium (§ 16b AufenthG), Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG), Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG), Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG), Forschung und Wissenschaft (§ 18d AufenthG bzw. § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 5 BeschV), Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) und Chancenkarte (§§ 20a und 20b AufenthG) registrieren. Sofern Sie den Familiennachzug zu einem Inhaber eines humanitären Aufenthaltstitels nach den §§ 22 bis 26 AufenthG beantragen wollen, dann registrieren Sie sich bitte auf der eigens dafür eingerichteten Warteliste.

Die Annahme von nationalen Visaanträgen in den Kategorien Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Praktika, Studium, Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Fachkräfte mit Berufsausbildung, Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, Forschung und Wissenschaft und Blaue Karte EU wurde an den externen Dienstleister TLScontact ausgelagert. Das Visum für eine Chancenkarte kann ausschließlich online über das Auslandsportal beantragt werden.

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie in Kürze eine Bestätigungsmail mit Ihrer Registrierungsnummer zu Ihrer Buchung. Bitte überprüfen Sie deren Eingang (ggf. auch im Spam-/Junk-Ordner, die Einstellung sollte deshalb keine sofortige Vernichtung durchführen). Die Wartezeit bis zur Terminmitteilung stellt sich nach Aufenthaltszweck sortiert derzeit wie folgt dar:

- Familienzusammenführung: sechs Monate

- Fachkräfte im beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG): eine Woche

- Isolierter Sprachkurs (NICHT zur Vorbereitung auf Studium oder Ausbildung oder berufliche Qualifikationsmaßnahme): fünf Monate

- Au-pair: elf Monate

- Freiwilligendienst: elf Monate

- Religiöse oder karitative Beschäftigung: ein Monat

- Sonstige Beschäftigung: ein Monat

- Berufskraftfahrer:innen: ein Monat

- Ausbildungsplatzsuche: drei Monate

- Wiedereinreise: zwei Wochen

 

Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihre bei Registrierung angegebene E-Mail Anschrift bis zur Wahrnehmung des Termins besteht. Bei einem Wechsel der E-Mail Adresse nach Registrierung müssen Sie leider Ihre bestehende Eintragung stornieren und eine erneute Registrierung vornehmen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei der Terminregistrierung:

- Jeder Antragstellende, der älter als 18 Jahre alt ist, benötigt einen eigenen Termin. Bitte geben Sie bei "Zahl der Besucher" nur dann eine höhere Anzahl als "1" ein, wenn Sie von Ihrem Ehepartner und/oder minderjährigen Kinder begeleitet werden. 

- Bitte registrieren Sie Ihre nach-/mitziehenden Ehepartner und/oder minderjährigen Kinder auch in dieser Kategorie. Sollten zum Beispiel Ihr Ehemann und zwei minderjährige Kinder zu Ihnen nach Deutschland ziehen wollen, dann tragen Sie bitte bei Anzahl der Besucher "3" ein. Tragen Sie bitte auch deren Namen entsprechend ein.

- Alle Eintragungen müssen ausschließlich in lateinischen Buchstaben erfolgen.

- Sie müssen Ihre Daten unbedingt korrekt und fehlerfrei eingeben, da der Einlass in die Visastelle nur bei genauer Namens- und Passübereinstimmung möglich ist.

- Bitte geben Sie unbedingt den korrekten Aufenthaltszweck an. Die Visastelle wird Sie zurückweisen und Ihren Antrag nicht annehmen, wenn sich bei Ihrer Vorsprache herausstellt, dass Sie einen anderen als den angegebenen Aufenthaltszweck anstreben (Beispiel: Sie wollen in Deutschland als Au-pair arbeiten, geben aber in der Termin-Warteliste an, dass Sie eine Familienzusammenführung anstreben)

- Wenn Ihr Arbeitgeber in Deutschland ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG für Sie beantragt hat und eine entsprechende Vorabzustimmung der Ausländerbehörde ausgestellt wurde, dann wählen Sie bitte den Aufenthaltszweck "Fachkräfte im beschleunigten Fachkräfteverfahren" aus. Sie erhalten dann innerhalb von drei Wochen einen Termin.

- Ihre Passnummer muss mit Großbuchstaben und Ziffern eingegeben werden

- Achten Sie darauf, Ihre E-Mail Adresse fehlerfrei einzugeben, da Sie sonst keine Bestätigungsmail über die Registrierung und anschließend auch keine Benachrichtigung über die Terminvergabe erhalten!




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