Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York
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Falls Sie bereits einen deutschen Reisepass oder Personalausweis besitzen und sich Ihr Name seit Ausstellung nicht geändert hat, vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Kategorie "Deutsche Reisepässe und Personalausweise". Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit vor Kurzem im Rahmen einer (Wieder-)Einbürgerung erhalten haben, buchen Sie bitte ebenfalls einen Termin in der Kategorie "Deutsche Reisepässe und Personalausweise".
! Bitte beachten Sie, dass ab 26.5.2025 diese Termine KEINE Kombitermine mehr sind sondern ausschließlich zur Beantragung des ersten Reisepasses verwendet werden können.!
Sollte nach bisherigen Recht eine Namenserklärung notwendig sein, weil die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen haben, wird ab 01.05.2025 eine Erklärung obsolet. Nach dem 01.05.2025 kann der Name von Personen, die im Ausland geboren wurden und bisher für den deutschen Rechtsbereich noch keinen Geburtsnamen führen (z.B. es wurde bisher noch kein deutscher Pass ausgestellt, keine Namenserklärung abgegeben), automatisch aus der ausländischen Geburtsurkunde übernommen werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Website (Neues Namensrecht ab dem 01.05.2025)
In Zweifelsfällen kontaktieren Sie uns daher gerne vorab per E-mail und übersenden dabei Scans der relevanten Unterlagen: personenstand@newy.diplo.de
Sollten Sie oder Ihr Kind dennoch eine Namenserklärung benötigen, oder eine Geburtsanzeige vorgenommen werden sollen buchen Sie bitte vorab separat einen Termin zur Namenserklärung/Nachbeurkundung der Geburt über unsere Webseite.
Ausführliche Informationen zu Familienangelegenheiten (Geburtsanzeigen, Namenserklärungen und dem Selbstbestimmungsgesetz) finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA.
Das Generalkonsulat rät in jedem Fall zur Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei einem deutschen Standesamt, da dies zukünftige Passverfahren für Sie und Ihre Kinder vereinfacht. In einigen Fällen ist eine Nachbeurkundung der Geburt außerdem für einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.germany.info/us-de/service/familienangelegenheiten/geburt/1216872
Bitte füllen Sie alle Passantragsformulare soweit wie möglich vor Ihrem Termin aus. Jede Termin-Reservierung gilt nur für eine Person. Sollten mehrere Reisepässe beantragt werden, sind hierfür separate Termine zu vereinbaren (auch für Kinder).
Passfotos können für 5,- US-Dollar am Foto-Automaten eines privaten Anbieters im Generalkonsulat gemacht werden. Der Automat ist jedoch nicht für Säuglinge und kleine Kinder bis ca. 1,30m geeignet. Zahlungen von Gebühren bis zu einem Wert von 1.000,- Euro können in der Regel per Kreditkarte der Gesellschaften Visa und MasterCard getätigt werden. Der Zahlungsvorgang wird in EUR abgewickelt. (Der Fotoautomat ist hiervon ausgeschlossen).
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