Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York
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Falls Sie bereits einen deutschen Reisepass oder Personalausweis besitzen und sich Ihr Name seit Ausstellung nicht geändert hat, vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Kategorie "Deutsche Reisepässe und Personalausweise". Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit vor Kurzem im Rahmen einer (Wieder-)Einbürgerung erhalten haben, buchen Sie bitte ebenfalls einen Termin in der Kategorie "Deutsche Reisepässe und Personalausweise".
Während des Termins in dieser Kategorie können Sie sowohl Ihren Passantrag, als auch einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt stellen, bzw. einen Antrag auf (Ehe-)Namensbestimmung abgeben. Denn auch wenn ein (neuer) Name in US Dokumenten aufgeführt ist, bedeutet dies nicht, dass eine Namensänderung oder -bestimmung auch in Deutschland wirksam ist.
Eine Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich ist insbesondere dann erforderlich, wenn:
- ein Kind in den USA geboren wird, die Eltern miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen
- ein Kind in den USA geboren wird, die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten soll
- wenn eine Eheschließung in den USA vorgenommen wird und sich der Familienname ändern soll (es sei denn, der neue Ehename ist ausdrücklich in der US Heiratsurkunde aufgeführt und es wird kein Doppelname gewählt)
- wenn nach einer Scheidung in den USA wieder der Geburts- oder der vor Eheschließung geführte Name angenommen werden soll.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.germany.info/us-de/service/familienangelegenheiten/namensrecht
Das Generalkonsulat rät in jedem Fall zur Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei einem deutschen Standesamt, da dies zukünftige Passverfahren für Sie und Ihre Kinder vereinfacht. In einigen Fällen ist eine Nachbeurkundung der Geburt außerdem für einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.germany.info/us-de/service/familienangelegenheiten/geburt/1216872
Sollten Sie keine Namenserklärung oder Geburtsanzeige abgeben wollen, buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie "Deutsche Reisepässe und Personalausweise". Sollte jedoch eine Namenserklärung erforderlich sein, kann Ihr Passantrag nicht weiter bearbeitet werden und es ist eine erneute Vorsprache erforderlich. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie uns daher gerne vorab per Email und übersenden dabei Scans der relevanten Unterlagen: pass@newy.diplo.de
Bitte füllen Sie alle Antragsformulare soweit wie möglich vor Ihrem Termin aus. Jede Termin-Reservierung gilt außerdem nur für eine Person. Sollten mehrere Reisepässe beantragt werden, sind hierfür separate Termine zu vereinbaren (auch für Kinder).
Passfotos können für 5,- US-Dollar am Foto-Automaten eines privaten Anbieters im Generalkonsulat gemacht werden. Der Automat ist jedoch nicht für Säuglinge und kleine Kinder bis ca. 1,30m geeignet. Zahlungen von Gebühren bis zu einem Wert von 1.000,- Euro können in der Regel per Kreditkarte der Gesellschaften Visa und MasterCard getätigt werden. Der Zahlungsvorgang wird in EUR abgewickelt. (Der Fotoautomat ist hiervon ausgeschlossen).
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