Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York

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Geburtsanzeigen / Namenserklärungen / Eheregister / Scheidungsanerkennungen

 

Ein Termin für jeweils gleiche Anträge pro Familie ist ausreichend. Sollten unterschiedliche Anträge eingereicht werden, z. B. Geburtsanzeigen und Scheidungsanerkennung, buchen Sie bitte zwei (ggf. aufeinanderfolgende) Termine.

Bitte beachten Sie, dass für eine Ehenamenserklärung bzw. Kindernamenserklärung beide Ehegatten bzw. sorgeberechtigten Elternteile anwesend sein müssen. Sofern das betroffene Kind älter als 13 Jahre ist, muss es ebenfalls anwesend sein. Volljährige Kinder geben ihre Namenserklärung selbstständig ab.

Der Termin kann nicht zur Beantragung eines Reisepasses genutzt werden. Bitte buchen Sie hierfür einen separaten Termin der Kategorie "Deutsche Reisepässe" oder einen Kombi-Termin „Erstpass oder Passantrag nach Namensänderung“.




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