Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Nikosia
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Allgemeine Hinweise:
Die Deutsche Botschaft in Nikosia ist für die Ausstellung Ihres Reisepasses oder Personalausweises zuständig, wenn Sie in Zypern Ihren Lebensmittelpunkt haben und sich bei einer zyprischen Gemeinde angemeldet haben sowie in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gemeldet sind.
Sie sollten Ihren neuen Reisepass oder Personalausweis ca. sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres aktuellen Dokuments beantragen.
Eine Verlängerung der Dokumente ist nicht möglich.
Antragstellung:
Zur Beantragung Ihres Reisepasses und Ihres Personalausweises müssen Sie persönlich vorsprechen. Minderjährige Personen unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, eigenständig einen Antrag zu stellen, müssen aber trotzdem zur Antragstellung kommen. Antragsteller sind in diesen Fällen die Sorgeberechtigten, die gemeinsam den Antrag stellen müssen. Ab 16 Jahren kann der Personalausweis selbständig beantragt werden. Für jeden Antragsteller (auch Kinder) müssen eigene Termine vereinbart werden.
Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht zulässig.
Hat sich nach Beantragung des letzten Reisepasses oder Personalausweises Ihr Name geändert, muss ggf. eine Namenserklärung vor Beantragung abgegeben werden.
Die Ausstellung dauert ca. 4-6 Wochen. Die Beantragung eines Express-Passes ist an der Botschaft Nikosia nicht möglich!
Erforderliche Unterlagen:
Bitte legen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen im Original mit je einer Fotokopie vor.
Dies gilt auch, wenn Ihr letzter Reisepass von der Botschaft Nikosia ausgestellt wurde.
• Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
• aktuelles Lichtbild im Hochformat, Größe: 45 x 35 mm, ohne abgerundete Ecken, vor hellem Hintergrund (s. Fotomustertafel).
• letzter Reisepass bzw. Personalausweis oder Kinderausweis, bei Verlust oder Diebstahl bitte polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorlegen
• Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Erst- und ggf. Zweitwohnsitz
• Wohnsitznachweis: Auszug aus dem Melderegister der zyprischen Gemeinde/Bezirksamt ( Έπαρχος / Βεβαίωση μόνιμης διαμονής) neuesten Datums oder "Permanent Residence Permit/Yellow Paper" ( Immigration Office).
• Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister (wird zum Nachweis der aktuellen Schreibweise Ihres Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsortes benötigt. Die in der Urkunde enthaltenen Eintragungen müssen noch nach jetzigem Stand gültig sein). Ein aktueller Auszug aus dem Geburtsregister wird Ihnen auf Anfrage gerne von Ihrem Geburtsstandesamt zugesandt.
• Heiratsurkunde, wenn Sie verheiratet sind oder gewesen sind.
• ggf. Bescheinigung über die Namensführung (Hinweis: Sollte sich Ihr Familienname durch Eheschließung oder Scheidung verändert haben, setzen Sie sich bitte vor Vereinbarung des Termins mit der Botschaft unter rk@niko.diplo.de in Verbindung, um zu klären, ob weitere Unterlagen benötigt werden)
• Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil (Seite des Scheidungsspruchs und Rechtskraftvermerk) bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners, falls für Namensführung relevant.
• Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis (falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an besitzen); Beibehaltungsgenehmigung, falls Sie eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben
• ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird
Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor:
• aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
• aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
• Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
• Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
• ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
• ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Es ist möglich, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern muss.
Urkunden, die nicht von deutschen oder zyprischen Behörden ausgestellt wurden, müssen entweder legalisiert werden oder mit einer Apostille versehen sein.
Sollte es sich um den Erstantrag eines Kinderpasses handeln, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail an die Botschaft unter rk@niko.diplo.de.
Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Biometrischer Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre): 101,00 Euro
Biometrischer Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre): 68,50 Euro
Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre): 78,00 Euro
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre): 63,80 Euro
Weitere Gebühren können anfallen für zusätzliche Erklärungen, Unzuständigkeit der Botschaft o.ä.
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