Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Palma
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In vielen Fällen setzt die Erstbeantragung eines deutschen Ausweisdokuments für ein Kind eine Namenserklärung voraus:
Führen Sie als Eltern unterschiedliche Nachnamen, muss vor der Beantragung des ersten Ausweisdokuments oft noch eine Erklärung über den Familiennamen des Kindes abgegeben werden. Dasselbe gilt, wenn Sie möchten, dass Ihr Kind einen aus den Nachnamen der Eltern zusammengesetzten Familiennamen erhalten soll, wie es beispielsweise das spanische Recht oder das Recht der meisten lateinamerikanischen Länder vorsieht (Voraussetzung ist allerdings, dass einer der Elternteile auch die Staatsangehörigkeit dieses Landes besitzt).
Neben der Namenserklärung können Sie auch die Geburt Ihres Kindes im Register eines deutschen Standesamts nachbeurkunden lassen (Geburtsanzeige). Für Ihr Kind wird dann eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt. Weitere Informationen zu Geburtsanzeigen und Namenserklärungen finden Sie hier.
Sofern für die Ausstellung eines Ausweises für Ihr Kind die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich ist, buchen Sie bitte hier noch KEINEN Termin, sondern setzen Sie sich zunächst per Email (info@palma.diplo.de) mit dem Konsulat in Verbindung.
Dies gilt auch, wenn Ihr Kind in Spanien geboren wurde, die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren und in dem spanischen Geburtsregisterauszug des Kindes (certificado de nacimiento literal) nur ein Elternteil als „Declarante“ eingetragen ist.
Dasselbe gilt, wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Namenserklärung abgegeben werden muss.
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