Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Prag

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Langzeitvisa - außer Working Holiday Visa

Sie können hier einen Termin für alle langfristigen Aufenthaltszwecke buchen. Allerdings:

Sie können hier keinen Termin für ein Visum zu einem Working Holiday-Aufenthalt (betrifft nur Staatsangehörige von Argentinien, Australien, Kanada, Neusseland, Japan, Chile, Israel oder Uruguay) beantragen.

Visa für die Arbeitsaufnahme gemäß § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung, sog. "Westbalkanregelung" (betrifft Angehörige der Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) können seit dem 01.01.2021 nur in diesen Ländern beantragt werden.

Termine können maximal 1 Woche im Voraus gebucht werden.

Wenn Sie ein Visum beantragen wollen, klicken Sie bitte auf "Weiter", um einen Termin bei der Deutschen Botschaft Prag zu vereinbaren. 

Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller (d. h. auch für jedes Familienmitglied) ein Termin erforderlich ist. Vereinbaren Sie nur einen Termin pro Antragsteller. Weitere Termine für dieselbe Person werden von der Administration ohne Benachrichtigung gelöscht.

 




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