Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Prag
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Hier können Sie einen Termin für den Aufenthaltszweck "Working Holiday Visa" buchen. Sie können hier keinen Termin für andere langfriste Aufenthaltszwecke buchen (Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit, Studium etc.).
Die Working Holiday-Kategorie betrifft nur betrifft nur Staatsangehörige von Argentinien, Australien, Kanada, Neusseland, Japan, Chile, Israel oder Uruguay.
Australische, neuseeländische, kanadische, japanische und israelische Staatsangehörige können den erforderlichen Aufenthaltstitel bei jeder deutschen Auslandsvertretung, die zur Visumerteilung befugt ist, oder nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel bei jeder deutschen Auslandsvertretung, die zur Visumerteilung befugt ist, beantragen.
Termine können maximal 1 Woche im Voraus gebucht werden.
Wenn Sie ein Working Holiday-Visum beantragen wollen, klicken Sie bitte auf "Weiter", um einen Termin bei der Deutschen Botschaft Prag zu vereinbaren.
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