Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — San Francisco

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Abholung von Einbürgerungsurkunden (NUR Art. 116 II GG und § 15 StAG)

Bitte vereinbaren Sie einen Termin in dieser Kategorie, wenn Sie... 

  • nach Abschluss eines Verfahrens nach Art. 116 II GG oder § 15 StAG eine Einbürgerungsurkunde in Empfang nehmen möchten;

 

(Bitte buchen Sie hier keine Termine für Anträge Staatsangehörigkeitsausweis, Erklärungserwerb oder Wiedereinbürgerung als ehemalige Deutsche.)

 

Für Familien bis zu vier Personen genügt ein Termin. Bei mehr als 4 Personen buchen Sie bitte auch nur einen Termin, aber geben Sie uns per Email Bescheid, damit entsprechend Vorbereitungen getroffen werden können.

 

Einbürgerungsurkunden von Kindern unter 16 Jahren müssen von BEIDEN  Sorgeberechtigten entgegengenommen werden. Kinder unter 16 Jahre alt müssen bei der Entgegennahme der Urkunde nicht notwendigerweise anwesend sein.

 

Ebenfalls bitten wir Sie einen Termin erst dann zu buchen, wenn Sie die Bestätigung dieses Generalkonsulats erhalten haben, dass Ihre Urkunde hier eingegangen ist. Sie erhalten in diesem Zusammenhang eine Kopie der auszuhändigenden Urkunde.

WICHTIG: Bitte überprüfen Sie diese Kopie genau in Hinsicht auf mögliche Schreib-/ Fehler in Ihren Daten.

Eine fehlerhafte Urkunde wird nicht ausgehändigt, sondern zunächst nochmals zur Neuausstellung an das Bundesverwaltungsamt in Köln zurückgeschickt. Sollte Ihre Urkunde von einer anderen deutschen Auslandsvertretung an das Generalkonsulat San Francisco zur Aushändigung an Sie übersandt werden, so rechnen Sie bitte mit einer mehrwöchigen Sendezeit, da der Sendeweg über Berlin führt.

 




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